Gemeinde Reilingen

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Nummer

Name

Gemeinde

1

Gewerbegebiet Sportplatzweg

Altlußheim

2

Ortskern

Altlußheim

3

Altlußheim Ost

Altlußheim

4

Gewerbegebiet Altlußheimer Str. Süd

Altlußheim

5

Zeppelinstraße West

Neulußheim

6

Wingertstraße West

Neulußheim

7

Gewerbegebiet Altreutweg Süd

Neulußheim

8

Ortskern

Neulußheim

9

Bürgermeister-Ewald-Butz-Straße Ost

Neulußheim

10

Gewerbegebiet Wilhelmstrasse

Reilingen

11

Reilingen Südwest

Reilingen

12

Alter Rottweg Süd / Hockenheimer Str. Ost

Reilingen

13

Ortskern

Reilingen

 

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 22.06.2026 bis 20.07.2026.

Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Internet zu veröffentlichen. Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können seitens der Bürger elektronisch (marco.kehm@reilingen.de) oder bei Bedarf aber auch gerne postalisch (an Bauamt, z.H. Herr Kehm, Hockenheimer Straße 1-3, 68799 Reilingen) übermittelt werden.

Die kommunale Wärmeplanung dient als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Gemeindegebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Wärmeversorgungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer:innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG).

Gemeinde Reilingen hat mit der kommunalen Wärmeplanung gestartet

Die Gemeinde Reilingen setzt ein Zeichen für die Zukunft: Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beginnt ein neues Kapitel in der Energie- und Wärmeversorgung der Gemeinde. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Weichen für eine klimaneutrale, bezahlbare und resiliente Wärmeversorgung zu stellen, die bis spätestens 2040 erreicht werden muss.

„Die kommunale Wärmeplanung bietet uns die einzigartige Chance, unsere lokalen Ressourcen optimal zu nutzen und gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir setzen auf Nachhaltigkeit und Effizienz, um die Lebensqualität in Reilingen weiter zu steigern.“, erklärt Bürgermeister Stefan Weisbrod.

Das Projekt startet mit einer umfassenden Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmeverbrauchs, der Art der Wärmeversorgung der Gebäude und einer Berechnung der THG-Emissionen der Kommune. Im nächsten Schritt werden klimafreundliche Potenziale zur Wärmeerzeugung ermittelt. Als Planungsinstrument definiert die Wärmeplanung außerdem konkrete Maßnahme auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sanierung bestehender Gebäude, um den Wärmebedarf zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.

Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für eine Kommune fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Die Gemeinde Reilingen wird regelmäßig über den aktuellen Stand und Zwischenergebnisse informieren und auf Veranstaltungen rechtzeitig hinweisen.

„Wir möchten eine hohe Akzeptanz der Planung sicherstellen und die Bürgerschaft eng in diesen Prozess einbeziehen. Die Wärmewende ist eine große Herausforderung und soll so transparent wie möglich erfolgen.“, erklärt Bürgermeister Stefan Weisbrod.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere offizielle Website der Gemeinde Reilingen oder schreiben Sie an: marco.kehm(@)reilingen.de.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Gemeinde dazu, bis 2028 einen detaillierten Wärmeplan zu erstellen, der eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 sicherstellen soll. Dies umfasst unter anderem den Ausbau von Wärmenetzen und die Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Gemeinde Reilingen erhält bei der Wärmeplanung Unterstützung von einem externen Dienstleister. Die MVV Regioplan aus Mannheim unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der inhaltlichen Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung und den vorgesehenen öffentlichen Veranstaltungen.

MVV Regioplan ist ein mittelständiges Ingenieur- und Planungsbüro mit über 30 Jahren Erfahrung in der erfolgreichen Beratung von Kommunen und Stadtwerken. Der Fokus des Unternehmens liegt auf der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Planung von Lebensqualität für die Kommunen. Dabei sollen Konzepte individuell entwickelt und die Umsetzbarkeit der Planungen gewährleistet werden. Mit dem interdisziplinär aufgestellten Team aus Expertinnen und Experten können Planungsleistungen unterschiedlicher Fachthemen aus einer Hand angeboten werden. Dabei wird die Wärmewende ganzheitlich betrachtet: es werden kommunale Wärmepläne, Machbarkeitsstudien und Transformationspläne für Wärmenetze, energetische Quartierskonzepte erarbeitet und deren Umsetzung unterstützt, bspw. im Rahmen des Sanierungsmanagements oder der verbindlichen Bauleitplanung. Es werden gezielt digitale Tools, wie z.B. digitale Zwillinge für die Wärmeplanung, eingesetzt. Auch das hauseigene Tool www.climap.de begleitet Kommunen und Stadtwerke bei der Umsetzung der Wärmewende. Als Mitglied der Allianz für Beteiligung e.V. wird Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung bei MVV Regioplan groß geschrieben.

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