Gemeinde Reilingen

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Gemeinde Reilingen fördert Ausbau erneuerbarer Energien

Die Gemeinde Reilingen möchte den Ausbau erneuerbarer Energien für mehr Klimaschutz fördern. Daher trat am 05.05.2023 die Förderrichtlinie für Balkonkraftwerke in Kraft. In der Richtlinie ist festgelegt, dass Reilingen einen Teil der Anschaffungskosten für Balkonkraftwerke übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass ein vollständiger Förderantrag eingereicht wird.
Antragsberechtigt sind Personen, die in Reilingen ein Haus oder eine Wohnung vermieten, mieten oder besitzen.
Wird eine Anlage gefördert, so werden pauschal 150 Euro pro Modul der Anschaffungskosten erstattet. Die Fördermenge wird auf 2 Module pro Haushalt begrenzt und die Anschaffungskosten müssen mindestens 300 Euro pro Modul betragen.
Die Gemeinde hat für das Haushaltsjahr 2023 einen Fördertopf von 7.000 Euro für dieses Förderprogramm bereitgestellt. Ist dieser erschöpft, werden keine weiteren Anlagen gefördert.

Der Fördertopf ist ausgeschöpft und es können keine weiteren Anträge angenommen werden.

Förderrichtlinien der Gemeinde Reilingen für Balkonkraftwerke

 

Elektrische Garagen- und Hoftorantriebe werden gefördert

Im alten Ortskern gibt es in vielen Straßen Parkprobleme, weil Kraftfahrzeuge oft nur noch auf der Straße geparkt werden. Deshalb hat der Gemeinderat 2017 beschlossen, den Einbau von elektrischen Hof- und Garagentorantrieben im alten Ortskern zu fördern.
Grundgedanke ist es, den Aufwand durch das Ein- und Aussteigen zu reduzieren. Die Verwaltung hofft, dass mehr Anwohner dann ihr Kraftfahrzeug in der eigenen Hofeinfahrt abstellen.
„Auch wenn wir die Hauseigentümer nicht verpflichten können, die Fahrzeuge in den Hof zu stellen, müssen wir immer wieder daran appellieren,“ so Bürgermeister Stefan Weisbrod.
Damit erhalten Grundstückseigentümer 25 Prozent der Kosten für den Einbau von elektrischen Hof- oder Garagentorantrieben. Die maximale Förderung beträgt 500 Euro. Hoftore dürfen nicht mehr als 50 cm hinter der Gehweghinterkante liegen, Garagentore nicht mehr als 5,0 m.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer.

Das gesamte Förderprogramm inkl. der räumlichen Abgrenzung finden Sie hier:

Förderrichtlinien für elektrische Antriebe für Garagen und Hoftore

Mobil sein auch ohne Auto! - (E)-Lastenräder oder Lastenanhänger

(E)-Lastenräder oder Lastenanhänger können vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für Einkaufsfahrten.
Durch die Förderung von (E)-Lastenrädern bzw. Lastenanhängern will die Gemeinde Reilingen ein Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, im Alltag für Einkauf und Transport auf Kfz-Fahrten zu verzichten und stattdessen auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel zu setzen.
Antragsberechtigt sind Bürger der Gemeinde Reilingen.
Wird eine Lastenrad bzw. Lastenanhänger gefördert, so werden 20 % des Kaufpreises der Anschaffungskosten erstattet, höchstens jedoch 250 Euro für Lastenräder und 100 Euro für Lastenanhänger. Es wird nur ein Lastenrad oder nur ein Lastenanhänger pro Haushalt gefördert.
Die Gemeinde hat für das Haushaltsjahr 2023 einen Fördertopf von 3.000 Euro für dieses Förderprogramm bereitgestellt. Ist dieser erschöpft, werden keine weiteren Anlagen gefördert.

Förderrichtlinien für Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Antrag Lastenfahrrad/Lastenanhänger

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Die Gemeinde Reilingen bietet den heimischen Hausbesitzern und Mietern, die eine sogenannte holzbetriebene Kleinfeuerungsanlage nutzen, einen kostenlosen Gutschein für den Besuch der Online-Akademie. Ofenbesitzerinnen und Ofenbesitzer können das Online-Seminar besuchen, wann immer sie wollen. Wer den Ofenführerschein kostenlos absolvieren will, geht auf folgende Internetseite: << http://ofenakademie.de/reilingen >>. Dort kann ein Zugangscode abgefragt werden.

Wer eigenverantwortlich etwas für den Klimaschutz tun will, könne den Ofenführerschein auch direkt erwerben; dieser ist auf der Schulungsplattform www.ofenakademie.de  zu erwerben.