Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Erleichterung für Verkehrsteilnehmer

[Online seit 16.05.2023]


Ecke Wilhelm-/Hockenheimer Straße sorgt ein Spiegel für bessere Sichtverhältnisse
 
Für die Verkehrsteilnehmer ist die Einmündung der Wilhelmstraße in die Hockenheimer Straße ein besonders kritischer Knotenpunkt. Denn die Sichtverhältnisse sind dort durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Um den aus dem Ortskern kommenden, bevorrechtigten Verkehr zu erkennen, muss man sich vorsichtig in die Kreuzung hineintasten. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Als Problemlöser dient neuerdings ein von der Gemeinde angebrachter Verkehrsspiegel. Er verbessert erkennbar die Sicht und sorgt dafür, dass sich an diesem Knotenpunkt die Verkehrssituation deutlich entspannt. „Der Spiegel ist so platziert, dass Einbiegende ihn direkt im Blickfeld haben und den Vorrangverkehr frühzeitig erkennen können“, erläutert Beate Hecker vom kommunalen Ordnungsamt. Allerdings seien Spiegel keine Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung, sondern nur zusätzliche Orientierungsangebote.  Autofahrer dürften sich nicht allein auf den Spiegel verlassen und den Blick über die Schulter vernachlässigen, warnt Hecker. „Ein Verkehrsspiegel soll Wartepflichtigen das Hineintasten in die Kreuzung erleichtern, befreit aber nicht davon, sich unmittelbar vor der Einfahrt über die Verkehrslage zu orientieren“. Es gelte der Grundsatz, dass Verkehrsspiegel helfen, aber nichts regeln, und keinesfalls Fahrzeugführer aus ihrer Verantwortung nehmen. (jd)
 
Foto: jd

In unmittelbarer Nähe des steinernen Wegekreuzes hat der kommunale Bauhof in der Hockenheimer Straße einen Verkehrsspiegel platziert, der die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert.
In unmittelbarer Nähe des steinernen Wegekreuzes hat der kommunale Bauhof in der Hockenheimer Straße einen Verkehrsspiegel platziert, der die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage ersttellt

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008