Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Öffentliche Bekanntmachung

[Online seit 15.05.2023]

Der Gemeinderat der Gemeinde Reilingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. April 2023 beschlossen, den Bebauungsplan "Fröschau/Wörsch, 1. Abschnitt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits mit Bekanntmachung vom 28.07.2016 gefasst. Abweichend vom ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wurde im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Geltungsbereich angepasst.

Der Bebauungsplan soll nun für die Flurstücke 464/1, 471, 472, 8713, 8651, 488/1, 488/2, 492, 493, 495, 497, 8714, 8650/1, 8650 und 441 geändert werden.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem folgenden Abgrenzungsplan (ohne Maßstab):

Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine rückwärtige Bebauung im Bereich Hauptstr. 19, 41 und 43 geschaffen werden. Außerdem soll der Bebauungsplan im Pappelweg an die Gegebenheiten angepasst werden. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der Gemeinderat Reilingen hat ebenfalls in seiner Sitzung am 24. April 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans mit Planteil (Stand: 06.03.2023), textlichen Festsetzungen und der Begründung (Stand April 2023) zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

 

Es besteht für jedermann Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, die Entwurfsbegründung sowie die vorhandenen umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 30. Mai bis einschließlich 03. Juli 2023 im Rathaus Reilingen, Hockenheimer Str. 1-3, Zimmer 111, während der Dienststunden einzusehen. Die Unterlagen sind auch auf der kommunalen Homepage der Gemeinde Reilingen unter https://www.reilingen.de/de/leben/bauen-wohnen/bebauungsplaene zugänglich.

 

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich, per Mail an ramona.drexler@reilingen.de, in sonstiger Weise oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt, Zimmer 211 vorgebracht werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Reilingen, den 15.05.2023 

 
gez. Stefan Weisbrod 
Bürgermeiste

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2007
Jahr 2008