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Die Gemeinde informiert

Abwasserbeseitigung verschlingt Millionen

[Online seit 15.05.2023]

Blick in den leeren Rinnenschacht. Eine provisorische, am Schachtboden verlaufende Umleitung stellt sicher, dass sich das Regenrückhaltebecken auch während der Sanierungsarbeiten regelgerecht leeren kann.
Blick in den leeren Rinnenschacht. Eine provisorische, am Schachtboden verlaufende Umleitung stellt sicher, dass sich das Regenrückhaltebecken auch während der Sanierungsarbeiten regelgerecht leeren kann.

Diese Investition sprengt alle in jüngster Zeit bekannten Dimensionen. Sie wird mehrere Jahre andauern, die kommunalen Finanzen in erheblichem Umfang belasten, und mittelfristig auch bei der Neukalkulation der Abwassergebühren nicht ohne Folgen bleiben. Die Rede ist von den überalterten, funktional eingeschränkten baulichen und technischen Abwasseranlagen auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage im Norden der Gemeinde. Sie müssen in Abschnitten und bei laufendem Betrieb dringend überholt oder erneuert werden. Eine erste, schon im Vorjahr angestellte grobe Kostenanalyse veranschlagt den enormen Sanierungsaufwand auf knapp fünf Mio Euro, die von der Gemeinde und ohne Baukostenzuschüsse von Land oder Bund aufzubringen sind.
Nach dem Sanierungsfahrplan des Hirschberger Ingenieurbüros E. Schulz GmbH soll vordringlich zunächst das Schmutzwasserhebewerk mit seinen vier Förderschnecken, einschließlich der Mess- und Elektrotechnik modernisiert werden. Ebenso notwendig wird es, gemeinsam mit der Großen Kreisstadt Hockenheim eine Fernüberwachung zu installieren, um die Kontrolle, Überwachung und Dokumentation zu gewährleisten. Ein sukzessives Vorgehen in vier Abschnitten soll gewährleisten, dass die Schmutzwasserüberleitung zur Kläranlage Hockenheim unbeeinflusst bleibt, und eine komplexe Schmutz- oder Regenwasserhaltung vor Ort vermieden wird.

Die Förderschnecke für die Entleerung des Regenrückhaltebeckens wird aus der Rinne gehoben.
Die Förderschnecke für die Entleerung des Regenrückhaltebeckens wird aus der Rinne gehoben.

Mindestens ein Jahr Bauzeit für den ersten Sektor
 
Die in erster Priorität zu leistenden Arbeiten sind zu Beginn des Wonnemonats Mai eingeleitet worden und sollen mindestens ein Jahr andauern. Konkret geht es um den von der „Kuhn GmbH“ aus Höpfingen/Walldürn zu veranlassenden Austausch der vier Abwasser-Schnecken am Hebewerk. Das Auftragsvolumen liegt bei knapp 430.000 Euro. Parallel dazu führt die „B-quadrat Betoninstandsetzungs- und Bodenbeschichtungs GmbH“ aus dem Hessischen Dreieich die Betonsanierung aus. Die Kosten für dieses Gewerk haben einen Umfang von 365.000 Euro. Im Leistungsumfang enthalten sind die Vorbehandlung des Untergrundes mit Wasserhochdruck, die Beschichtung der Oberflächen im Nassspritzverfahren, die Beschichtung des Stahlbetons und eine Verpressung der Risse.
Mit der Baustelleneinrichtung und vorbereitenden Arbeiten ist unmittelbar im Anschluss an den ersten Maifeiertag begonnen worden. In einem ersten Arbeitsschritt war zunächst die Förderschnecke D zu demontieren. Sie dient nach einem Starkregenereignis zur Restentleerung des vorhandenen Regenüberlaufbeckens. Vorausgehend musste hierzu die Betonabdeckung des Bauwerkes entfernt und die Entleerung des Regenüberlaufbeckens in die verbleibenden Schnecken (A – C) umgeleitet werden. In der zweiten Maiwoche hob schließlich ein mobiler Autokran die erste, etwa zwei Tonnen schwere Stahlschnecke aus ihrer Rinne. Jetzt kann die Betonsanierung aufgenommen werden. (jd)
 

Der Ausleger eines mobilen Autokrans befördert das tonnenschwere Ungetüm aus Stahl in den Freibereich, wo es zur Entsorgung zwischengelagert wird.
Der Ausleger eines mobilen Autokrans befördert das tonnenschwere Ungetüm aus Stahl in den Freibereich, wo es zur Entsorgung zwischengelagert wird.

Fotos: jd

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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