Die Gemeinde informiert
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. September 2024
[Online seit 01.10.2024]
Vorwiegend mit baurechtlichen Formalien hatte sich der Technische Ausschuss bei seiner jüngsten öffentlichen Sitzung am frühen Donnerstagabend zu befassen. Dabei kamen zwar meist einvernehmliche Entscheidungen zustande, aber erst nach vorausgehender, lebhafter Debatte. Zur Kenntnis zu nehmen waren zudem einige Sachstandsberichte der Verwaltung. Darüber hinaus war es ein Anliegen der Ratsmitglieder, allgemeine innerörtliche Problembereiche anzusprechen.
Großes Interesse am kommunalen Geschehen
Vor Aufruf der eigentlichen Sachthemen nutzte eine regelmäßige Sitzungsbesucherin ausgiebig die Möglichkeit, Fragen an die Verwaltung zu richten. Aufs Tapet brachte sie die geringfügige Beschäftigung einer bei einer Nachbarstadt hauptamtlich tätigen Person, die sich um die Akquise von Zuschüssen für Gemeindevorhaben kümmert. Negativ aufgenommen und gerade für ältere Menschen und Kinder als gefahrvoll eingestuft wurde der veränderte Verlauf des Radschutzstreifens beim Café Lumen. Kein Verständnis hatte die Sprecherin für Kritiker, die sich gegen die punktuelle Sperrung des über Privatgrund führenden Fröschauweges wenden. Missbilligt wurden weiter die mittlerweile zeitlich befristete Nutzung des Rewe-Parkplatzes, sowie die Erfassung von Nutzerdaten. Weitere Nachfragen galten der Anrechnung von Nutzungsgebühren bei Veranstaltungen im Umfeld der Fritz-Mannherz-Hallen, dem Bezug von Blumensträußen durch die Gemeindeverwaltung und der kürzlich erfolgten Verkehrszählung.
Grundflächen über das Regelmaß hinaus beansprucht
Im Baugebiet „Herten II“ kommen gleich mehrere Eigentümer mit den im Bebauungsplan vorgegebenen Obergrenzen für die Überbauung ihres Grundstücks nicht zurecht. Immer wieder sind es untergeordnete Bauteile oder Pflasterflächen, die eine baurechtliche Befreiung von den Normvorgaben erforderlich machen. Einmal mehr zeigte sich das Ratsgremium im Einzelfall grenzwertig kulant und erlaubte auch Überschreitungen jenseits der seither üblichen Toleranzbereiche.
Am Feldrain 5 kann damit nachträglich das bereits angelegte, wasserdurchlässige Pflaster auf einer Fläche von rund 31 Quadratmeter legalisiert werden. Auf dem Grundstück Am Feldrain 20 sind es rund 27 Quadratmeter, die wegen einer Terrasse und angelegten Pflasterflächen zusätzlich zugestanden werden. Auf rund elf Quadratmeter beschränkt sich die Flächenüberschreitung für eine überdachte Terrasse Am Feldrain 58.
Mit knapp 61 Quadratmeter Übermaß ging der Antragsteller Am Feldrain 10 zu weit. Zusammen mit einer früheren Freistellung von rund 25 Quadratmeter hätte sich damit eine Überschreitung von insgesamt 33 Prozent ergeben. Zum Erhalt des Ortsrandcharakters sah der Technische Ausschuss keine andere Möglichkeit, als in diesem Fall das Einvernehmen zu versagen. Da sich ein Großteil der Versiegelungsflächen aber auf den Zugang zum rückwärtig in Ortsrandlage befindlichen Grundstück beschränkt, stellte das Gremium seine Zustimmung in Aussicht, wenn die Gesamtüberschreitung auf maximal 20 Prozent beschränkt bleibt.
Eine intensive Beratung löste der geplante Bau eines Pools auf dem Grundstück Am Feldrain 34 aus. Das Becken mit den Ausmaßen von 6,00 mal 3,20 Meter befindet sich außerhalb des ausgewiesenen Baufensters und tangiert die für eine dauerhafte Gehölzpflanzung vorbestimmten Ortsrandflächen. Zum Ausgleich war vom Antragsteller außerhalb des Pflanzstreifens die Anlage einer bienen- und Insektenfreundlichen Staudenfläche, sowie einer heimischen Gehölzhecke angeboten worden. Das gab schließlich den Ausschlag für ein einvernehmliches Votum zugunsten des Vorhabens.
Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken zugelassen
Im Juli vergangenen Jahres hatte sich der Ausschuss bereits dafür ausgesprochen, in der Bierkellergasse 4 den Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken bis zu 32 Metern Grundstückstiefe zu ermöglichen. Auf die damalige Bauvoranfrage folgte jetzt der baurechtliche Genehmigungsantrag, der allerdings den vollständigen Ausbau des ersten Obergeschosses bis auf eine Grundstückstiefe von 39 Metern und die Anlage von drei zum Teil „gefangenen“ Stellplätzen zum Inhalt hat. Auf vorausgehende Hinweise zu einem möglichen, vorzeitigen Baubeginn verwies Bürgermeister Stefan Weisbrod auf das Ergebnis einer Vor-Ort-Begehung der Bauaufsicht. Sie habe noch keine relevanten Bautätigkeiten feststellen können. Allerdings sei die Nutzungsänderung in dem Bestandsgebäude mit der seitherigen Maßvorgabe von 32 Metern baulich nicht umsetzbar. Ein nicht lösbares Problem bleibe die Stellplatzsituation, zumal die Zahl gesetzlich nachzuweisender Stellplätze nicht deckungsgleich mit der Anzahl tatsächlich vorhandener Fahrzeuge sei.
Am Ende eines ausführlichen Abwägungsprozesses revidierte eine klare Ratsmehrheit bei zwei Gegenstimmen die ursprüngliche Position und erteilte das Einvernehmen für einen Scheunenausbau in beantragtem Umfang, wobei die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum der entscheidende Faktor war.
Notstromaggregat für die Freiwillige Feuerwehr
Um für den Katastrophenfall vorbereitet zu sein, soll die Feuerwehr in der Gemeinde ein Notstromaggregat erhalten. Das hat der Gemeinderat bereits am 17. Juli des Vorjahres beschlossen. Denn aktuell gibt es bei öffentlichen Anlaufstellen im gesamten Gemeindegebiet keine derartige Netzersatzanlage.
Nach einer Information von Bürgermeister Stefan Weisbrod wurde kürzlich die Firma AVS Aggregatebau GmbH aus dem Baden-Württembergischen Ehingen an der Donau mit der Netzersatzanlage (Kosten 109.000 Euro) und die Elektro Lehn GmbH aus Waghäusel mit den Elektroarbeiten (Kosten 23.000 Euro) beauftragt. Die Einholung von Angeboten hatte das Planungsbüro PSP Schmitt & Partner GmbH veranlasst. Weisbrod dankte dem Landkreis, der das Projekt mit einem Zuschuss von knapp 35.000 Euro unterstützt. Damit verringere sich der kommunale Kostenaufwand auf 97.300 Euro.
Nach Auskunft der Verwaltung handelt es sich bei dem Notstromaggregat um eine ortsfeste, mit Dieselkraftstoff betriebene Anlage mit einer elektrischen Leistung von 60 kiloVoltAmpere (kVA). Die Aufstellung erfolgt schalloptimiert in einem Container mit den Ausmaßen 3,00 x 2,44 x 2,60 Meter am westlichen Außenbereich des Feuerwehrgerätehauses (Höhe DRK-Raum).
Verlauf des Radschutzstreifens am Café Lumen verändert
Über eine mit der Unteren Verkehrsbehörde der Großen Kreisstadt Hockenheim abgestimmte, veränderte Radwegeführung vor dem Caféhaus Lumen berichtete Bürgermeister Stefan Weisbrod. Das Ordnungsamt habe sich aus Gründen der Verkehrssicherheit dazu entschieden, den rot markierten Radschutzstreifen auf der Hauptstraße enden zu lassen und das Parken vor dem Caféhaus durch aufgestellte rot-weiße Absperrpfosten zu verhindern.
Seither führte der Radschutzstreifen vom Unterdorf kommend an der Blumeninsel Hockenheimer Straße vorbei und endete vor dem Café Lumen. Das habe dort wegen der einfahrenden oder geparkten Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen geführt, so das Ordnungsamt.
Nachfragen aus dem Gemeinderat zum Schluss
Einige Anfragen aus dem Ratsgremium beschlossen die nahezu zweistündige öffentliche Sitzung im Bürgersaal des Rathauses.
Peter Künzler (Freie Wähler) machte auf einen schon länger beschädigten und in den Gehweg ragenden Zaun eines Privatgrundstücks in der Oberen Hauptstraße aufmerksam. Peter Geng (Freie Wähler) war der Rückschnitt des Bewuchses entlang diverser Flurwege ein Anliegen.
Simon Schell (Grüne) sprach sich dafür aus, die innerörtliche Verkehrskonzeption grundlegend zu überdenken und nach dem Beispiel der Gemeinde Ketsch zu verändern.
Heinrich Dorn (SPD) beanstandete einmal mehr die anhaltenden Lärmbelästigungen, die von einem Gewerbegrundstück am südlichen Ende der Bierkellergasse ausgehen. Afkan Atasoy (SPD) setzte sich für eine Beleuchtung des Biblisweges auch auf Reilinger Gemarkung ein. Das wiederum hielt Peter Geng (Freie Wähler) wegen der unabsehbaren Folgen für Flora und Fauna für unzulässig. (jd)
Fotos: jd
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/