Die Gemeinde informiert
Ein Schritt zum würdigen Abschiednehmen
[Online seit 11.05.2020]
Mindestabstand statt Umarmung. Wer einen Angehörigen verliert, hat das Recht zu trauern. Glücklicherweise wurden jetzt für Beerdigungen die Bestimmungen zum Infektionsschutz gelockert.
In der Hochzeit der Corona-Beschränkungen durften nur fünf Personen bei einer Beerdigung teilnehmen, die Trauerhalle war gesperrt. Seit Anfang Mai gilt, dass 50 Personen an einer Bestattung anwesend sein dürfen. Auch die Leichenhalle ist nach Absprache mit den Kirchengemeinden wieder offen. „Wir haben die Aussegnungshalle so bestuhlt, dass zwischen den Trauernden der Mindestabstand eingehalten wird“, informierte Bauamtsleiterin Ramona Drexler. „Bei größeren Trauerfeiern darf nur der engere Kreis in die Halle, die übrigen Trauergäste müssen unter freiem Himmel vor der Halle bleiben.“ Am Eingang wird Desinfektionsmittel bereitgestellt, Mundschutz kann auf freiwilliger Basis getragen werden.
Bürgermeister Stefan Weisbrod ist dankbar, dass mit den neuen Regelungen ein Schritt zum würdigen Abschiednehmen möglich ist: "Der emotionale Vorgang des persönlichen Abschiednehmens ist weder verschieb- noch wiederholbar".
Foto: Gemeinde