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Die Gemeinde informiert

"Müssen unser Vorgehen neu überdenken"

[Online seit 09.01.2023]

Die großflächige Aluminium-Dachkonstruktion der Fritz-Mannherz-Hallen ist aktuell nicht für den Aufbau einer Photovoltaikanlage geeignet.
Die großflächige Aluminium-Dachkonstruktion der Fritz-Mannherz-Hallen ist aktuell nicht für den Aufbau einer Photovoltaikanlage geeignet.

Solar-Kraftwerk auf dem Dach der Fritz-Mannherz-Hallen aktuell eine Fiktion
Klimaschutz und Energiewende sind die großen Herausforderungen unserer Zeit, der sich auch und gerade die Gemeinden zu stellen haben. Sie sind gefordert, für ihre kommunalen Immobilien zukunftsfähige Lösungen zur Deckung des Primärenergiebedarfs zu finden, die Energieeffizienz zu steigern, sich zugleich aber auch ein Stückweit von der Energieversorgung und steigenden Strompreisen unabhängig zu machen. Könnten beispielsweise die Dachflächen der Fritz-Mannherz-Hallen umfassend mit Solarzellen einer Photovoltaikanlage bestückt werden, ließe sich mit jährlich bis zu 281.000 Kilowattstunden ein enormer Energieertrag generieren, errechneten Energieexperten. Bei einem angenommenen Autarkiegrad von 47 Prozent müssten nur noch etwa 97.600 Kilowattstunden pro Jahr zugekauft werden, so deren optimistischen Annahmen.

Gegenwärtige Dachlandschaft für Photovoltaik ungeeignet
Doch so einfach, wie es die Hersteller derartiger Anlagen vollmundig in ihrer Werbung suggerieren, lässt sich das nicht immer bewerkstelligen. Diese betrübliche Erfahrung musste auch die Gemeindeverwaltung machen, die sich schon einige Zeit mit der Thematik beschäftigt. Nach vielen Gesprächen, mehreren Vor-Ort-Terminen und angestellten Prüfvorgängen sind sich die eingeschalteten Sachverständigen einig: Die gegenwärtige Dachlandschaft der Fritz-Mannherz-Hallen ist für den Aufbau von Solarmodulen nicht geeignet.

Noch im Juli war die Zuversicht groß, demnächst eine großflächige Photovoltaikanlage auf dem Hallendach in Betrieb nehmen zu können. Neben der Option einer eigenen Trägerschaft war auch eine Verpachtung des Daches, sowie die Bürgerbeteiligung an einer regional bereits aktiven Genossenschaft diskutiert worden.

Das im Dezember öffentlich gewordene Fazit eines Energie-Audits konfrontierte Gemeinderat und Verwaltung jedoch mit einer unangenehmen Wirklichkeit. Fachingenieure und Architekt kamen in ihrem Gutachten übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die aktuellen baulichen und statischen Verhältnisse der Dachkonstruktion der Fritz-Mannherz-Hallen eine Photovoltaikanlage nicht zulassen.

„Die Dachlandschaft des Hallenkomplexes besteht aus einem Stehfalzsystem aus Aluminium (Kalzip)“, erläutert Bürgermeister Stefan Weisbrod. Eine derartige Eindeckung erfülle leider nicht die beim Aufbringen von Solarmodulen zwingend zu berücksichtigende Windlast. Die Module könnten durch den bei entsprechenden Windverhältnissen von der Luftströmung hervorgerufenen Unterdruck wegfliegen.

„Stehen jetzt wieder am Anfang“
„Wir stehen jetzt wieder am Anfang und müssen unser Vorgehen neu überdenken“, so die desillusionierende Einschätzung von Bürgermeister Stefan Weisbrod. Er könne sich vorstellen, die auf eine Lebenszeit von etwa 40 Jahren ausgelegte Bedachung der 1992-1994 wieder aufgebauten Mehrzweckhalle vorzeitig zu erneuern und diese zugleich energetisch zu ertüchtigen. Um allerdings ein derartiges Projekt angehen zu können, müssten zunächst die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen und insbesondere geklärt werden, ob Landesmittel aus den Sportförderprogrammen generiert werden können. Und das sei kurzfristig nicht leistbar. Ein Solar-Kraftwerk auf dem Dach der Fritz-Mannherz-Hallen bleibe daher augenblicklich noch eine Fiktion. (jd)

Architekt Eberhard Vögele überprüft gemeinsam mit zwei weiteren Sachverständigen das Kalzip-Dachsystem.
Architekt Eberhard Vögele überprüft gemeinsam mit zwei weiteren Sachverständigen das Kalzip-Dachsystem.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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