Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

8. Änderungssatzung der Wasserversorgung

[Online seit 21.11.2022]

Satzung der Gemeinde Reilingen zur achten Änderung der Satzung

über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

(Wasserversorgungssatzung - WVS)

der Gemeinde Reilingen vom 06.12.2010

(Achte Änderungswasserversorgungssatzung)
 
 
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Würt­temberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Reilingen am 14.11.2022 folgende Än­derung der Wasserversorgungssatzung vom 06.12.2010 beschlossen:
 
 

§ 1

Grundgebühr
 
§ 42 der Wasserversorgungssatzung vom 06.12.2010 erhält folgende Neufassung:
 
(1)  Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
 

Dauerdurchfluss m³ / h Gebühr
€ / Monat
     
4 5,40 €
10 5,60 €
16 6,20 €

 
Bei kundeneigenen Zählern (Abwasserabsetzungszähler, Wohnungszwischenzähler, Verbundwasserzähler, Großwasserzähler etc.) wird eine Grundgebühr von 4,30 € / Monat erhoben.
 
Bei Bauwasserzählern entfällt die Grundgebühr.
 
(2)  und (3) bleiben unverändert.
 
 

§ 2

Verbrauchsgebühren
 
§ 43 der Wasserversorgungssatzung vom 06.12.2010 erhält folgende Neufassung:
 
(1)  Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berech­net. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,70 €.
 
(2)  Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwen­det, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,70 €.
 
(3)  Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (einschließlich Grundgebühr gem. § 42 und Umsatzsteuer gem. § 53) pro Kubikmeter 1,82 €.
 
 

§ 3

In Kraft treten
 
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
 
 

 

Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO

 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord­nung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustande­kommen die­ser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in­nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen­über der Ge­meinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf­fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 
 
Ausgefertigt:
 
Reilingen, den 15.11.2022
 
 
 
Stefan Weisbrod
Bürgermeister

 
Verfahrensvermerk:
 
Die vorstehende Satzung wurde am 24.11.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Reilin­gen Nr. 47/2022 öffentlich bekannt gemacht.
 
Die Satzung wurde dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises zusammen mit ei­nem Auszug des Sitzungsprotokolls und dem Nachweis der öffentlichen Bekanntma­chung am 24.11.2022 angezeigt.
 
Die Satzung kann somit zum 01.01.2023 in Kraft treten.
 
Reilingen, den 24.11.2022
 
 
 
Christian Bickle
Kämmerer

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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