Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Satzung der Gemeinde Reilingen zur vierten Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 06.07.2015

[Online seit 09.05.2022]

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Reilingen am 02.05.2022 folgende Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 06.07.2015 beschlossen:

 

§ 1

Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

 

§ 13 der Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erhält folgende Neufassung:

 

(2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für das Objekt

- Alter Rottweg 5-7 532 € pro Ein-Zimmer-Wohnung und Kalendermonat,

- Schlossmühle 3 443 € pro Person und Kalendermonat,

- Hauptstraße 26 389 € pro Person und Kalendermonat,

- Hauptstraße 117 410 € pro Person und Kalendermonat und

- Wilhelmstraße 78 491 € pro Person und Kalendermonat.

 

(1) und (3) bleiben unverändert.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 15.03.2022 in Kraft.

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Ausgefertigt

 

Reilingen, den 03.05.2022

 

gez. Stefan Weisbrod

Bürgermeister

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008