Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Gemeinde Reilingen sucht dringend Wohnraum für ukrainische Kriegsgeflüchtete zu mieten

[Online seit 09.05.2022]

Der Angriff Russlands auf die Ukraine wirkt sich auch auf unseren Alltag fernab des Kriegsgeschehens aus. Millionen Ukrainer sind auf der Flucht und benötigen eine Unterkunft. So sind bereits zahlreiche ukrainische Kriegsgeflüchtete in Reilingen angekommen, die zum Teil privat untergekommen sind bzw. in von der Gemeinde Reilingen angemieteten Liegenschaften und Häusern eine Unterkunft gefunden haben. In den kommenden Wochen und Monaten erwarten wir jedoch noch weitere Ukrainer, die bei uns Zuflucht suchen.

Mit diesem Aufruf wenden wir uns an Wohnungs- und HausbesitzerInnen in Reilingen und bitten um Mitteilung von freiem oder in Kürze freiwerdendem Wohnraum. Hierbei sollte es sich um abgeschlossene Wohnungen, Ferienwohnungen oder Häuser handeln, die ohne großen Aufwand bezugsfertig sind. Jede Wohnung sollte über einen eigenen Sanitärbereich und Kochmöglichkeit verfügen.

Einzelne Zimmer innerhalb privater Haushalte sind nicht geeignet, da der zeitliche Rahmen, in dem die Geflüchteten in Deutschland bleiben werden, nicht absehbar ist.

Die Gemeinde Reilingen kann als Mietvertragspartner in das Mietverhältnis eintreten, so dass die Mieteinnahmen für die Zeit des befristeten Mietverhältnisses gesichert sind. Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von ca. 1-3 Jahre abgeschlossen.

Entsprechende mietpreisgünstige Unterkünfte melden Sie bitte an Frau Benetti, Tel. 06205 952-107 oder per E-Mail christiane.benetti@reilingen.de. Wir bitten um folgende Angaben: Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, Heizungsart, eventuell vorhandene Möblierung.

Vielen Dank für Ihre Solidarität und Unterstützung.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008