Die Gemeinde informiert
Anspruchsvolle Phase beim Wasserleitungsbau
[Online seit 09.05.2022]
Im Press-Bohr-Vortriebsverfahren die Landesstraße unterquert
Wer derzeit auf der Landesstraße 546 unterwegs ist, wird nahe der Reilinger Ortsrandbebauung auf eine Baustelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Südkreis Mannheim aufmerksam, die sich beiderseitig unmittelbar an die Fahrbahn anschließt. Während der Verkehr ungehindert unterwegs sein kann, führt unterhalb des Straßenasphalts eine neue, etwa einen halben Meter starke Wasserleitung auf die andere Straßenseite. Als Basistechnologie kommt ein ungesteuertes, horizontales Press-Bohr-Vortriebserfahren zum Einsatz. Die Spezialisten der Horbo GmbH aus dem Rheinland-Pfälzischen Mendig sorgen für einen reibungslosen Verlauf der Bohraktion.
Zunächst waren Startbauschacht und Zielbaugrube anzulegen. Nach Ausrichtung des Pressrahmens wurden in 2,50 Meter Tiefe die Stahlschutzrohre mittels einer hydraulischen Pressbohranlage in das Erdreich gepresst. Eine Förderschnecke transportierte das vom Bohrkopf gelöste Erdreich in die Startgrube. Schon binnen eines Tages war der eigentliche Durchbruch bewältigt. Im Verlauf der zweiten Maiwoche werden das Wasserrohr (Mediumrohr), sowie 20kV-Kabel und Steuerkabel in die Schutzrohre hinein geschoben.
„Mit der eingesetzten, unterirdischen Verfahrenstechnik erreichen wir eine hohe Lagegenauigkeit unserer Wasserleitung“, erklärt der Projektleiter Roy Ruhrländer vom Ingenieurbüro E. Schulz GmbH. Zudem würden Erschütterungen oder eine Bodenverdrängung vollständig vermieden. Jetzt seien alle Voraussetzungen gegeben, das noch offene Teilstück einer Trinkwasserleitung zwischen „Roter Heckweg“ und Waldrand zu verlegen. Dafür werde von der Landauer Bauunternehmung Sartin GmbH noch ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten beansprucht. So lange sollten die Radfahrer noch den Bausektor meiden und die Umleitungsschilder beachten. (jd)
Fotos: jd
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/