Die Gemeinde informiert
Fachwissen und langjährige Erfahrung geben den Ausschlag
[Online seit 27.04.2020]
Peter Geng zum ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises bestellt
Wegen der Corona-Lage hat Landrat Stefan Dallinger im Wege einer Eilentscheidung einige neue ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bestellt. Unter den berücksichtigten Bewerbern findet sich auch der 61jährige Reilinger Peter Geng, der diese bedeutende Aufgabe auf Dauer von fünf Jahren übernehmen wird. Seine Verpflichtung hatte der Kreisausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in seiner Märzsitzung einstimmig empfohlen.
Der naturverbundene Reilinger Diplom-Agraringenieur und passionierte Jäger Peter Geng tritt die Nachfolge von Norbert Strobel an, dessen Amtszeit nach 35 Jahren Ende Juli 2020 ausläuft. Ab 01. August ist Geng somit für die naturschutzfachlichen Aufgaben in den Kommunen Dielheim, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg, St.Leon und Wiesloch verantwortlich.
Naturschutzbeauftragte sind weisungsunabhängig. Sie haben die Aufgabe, die Untere Naturschutzbehörde fachlich zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere bei Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Sie geben Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich oder zu Landschafts- und Grünordnungsplänen ab. Ihre fachlichen Beurteilungen fließen in die rechtliche und fachliche Bewertung der Unteren Naturschutzbehörde ein.
Für die Aufgaben, die das neue Ehrenamt mit sich bringt, fühlt sich Peter Geng bestens gewappnet. „Ein Studium der Allgemeinen Agrarwissenschaft an der Universität Hohenheim, mehr als 25 Jahre als Gemeinderat, davon 20 Jahre im Technischen Ausschuss mit Bau- und Naturschutzrecht befasst, darüber hinaus eine umfassende Ausbildung als Jäger, geben mir das nötige Rüstzeug“, ist er von seiner Eignung überzeugt. Als Landwirt und Kommunalpolitiker sei er seit Jahrzehnten mit jeglichen naturschutzrechtlichen Sachverhalten konfrontiert. Seine fachlichen, wie auch praktischen Erfahrungen könnten bei seiner neuen Tätigkeit hilfreich sein. (jd)
Foto: jd
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/