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Energieausweis: Seit Anfang des Jahres Pflicht
[Online seit 02.12.2009]
Bei vielen Neuvermietungen von Wohnungen und Häusern kommt im Winter das böse Erwachen: Viele Außenwände, kalte Fußböden und schlecht isolierte Fenster lassen die Temperaturen in der Wohnung rapide sinken. Die Folge: Die Heizungen laufen im Dauerbetrieb. Das wiederum sorgt neun Monate später für einen Schock, wenn die Nebenkostenabrechnung mit einer saftigen Nachzahlung ins Haus flattert.
Solche Fälle spielen sich jedes Jahr zu Tausenden ab, dabei dürfte es sie seit 2009 nicht mehr so häufig geben. Seit Januar nämlich ist der Energiepass Pflicht, wer eine Wohnung neu vermietet oder verkauft, muss das Papier den Interessenten auf Nachfrage vorlegen. Und an diesem Papier soll man zumindest ungefähr ablesen können, wie hoch der Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten in einer Immobilie ausfallen werden.
Die Idee des Energieausweises ist schon bei vielen Produkten weit verbreitet. Und tatsächlich: Vom Kühlschrank über die Waschmaschine bis zum Fernseher, bei fast allen Haushaltsgeräten werden die Verbrauchsdaten seit einiger Zeit selbstverständlich offen gelegt und als Verkaufsargument eingesetzt – beim Auto ist der Verbrauch sowieso schon lange ein Thema. Nur den Energieverbrauch von Wohnungen und Häusern musste man bis vor kurzem eher schätzen.
Der Energieausweis, der nur von Fachleuten ausgestellt werden darf, geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Jeder Miet- oder Kaufinteressent mit einem „ernsthaften Interesse“, so ist es gesetzlich geregelt, darf Einsicht in das Dokument beim Vermieter verlangen – und der muss es offenlegen.
Für den Ausweis gilt:
- Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, muss ernsthaften Interessenten auf Nachfrage den Energieausweis vorlegen. Ausnahmen gibt es für Denkmäler.
- Bei einer Wohnungsbesichtigung mit vielen Teilnehmern muss das Dokument allerdings nicht ausliegen.
- Kernstück des Dokuments ist eine farbige Skala. Rot bedeutet hoher Energiebedarf, grün steht für eine sparsame Wohnung, die Mitte ist gelb. Der Pfeil zeigt den für die Wohnung/das Haus gültigen Verbrauch an. Vergleiche sind nur eingeschränkt möglich, da es zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen
in den Ausweisen gibt: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.
- Beim Bedarfsausweis wird der Wert aufgrund des Baujahrs und dem Zustand von Heizung und Fenstern errechnet, er gilt als genauer als der Verbrauchsausweis. Der orientiert sich am Energieverbrauch der vergangenen Jahre und ist günstiger.
aus SZ
Solarinitiative Reilingen
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Zecken
Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.
Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.
Ambrosia im Rhein-Neckar-Kreis
Ambrosia eine Pflanze die in Höchstem Maß Allergie-auslösend ist, ist auch bei uns im Rhein-Neckar-Kreis zu finden.
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