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Steigende Strompreise: Was Verbraucher:innen jetzt tun können

[Online seit 18.03.2024]

Steigende Strompreise: Was Verbraucher:innen jetzt tun können
Aktuell erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise. Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.
Grund für die Erhöhung ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten. In jedem Fall ist eine Preisänderung eine gute Gelegenheit, die Preise des laufenden Vertrages mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Was dabei wichtig ist:

1.         Den eigenen Vertrag kennen

Vor der Suche nach einem neuen Anbieter ist es wichtig, den eigenen Verbrauch und die Konditionen des Vertrages zu kennen. „Dazu zählen neben dem Arbeits- und dem Grundpreis zum Beispiel auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrages,“ so Matthias Bauer. Diese Informationen stehen normalerweise in den Vertragsunterlagen sowie auf der letzten Jahresrechnung. Gut zu wissen: Unabhängig von den eigentlichen Fristen haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter seine Preise ändert, also erhöht oder senkt.

2.         Den passenden Anbieter finden

Nicht immer endet die Suche nach einem neuen Tarif auch bei einem neuen Anbieter. „Viele Stromversorger, Stadtwerke und regionale Versorger bieten mehr als einen Tarif an“, weiß der Energieexperte. Wer mit seinem aktuellen Anbieter grundsätzlich zufrieden ist, kann sich dort nach günstigeren Alternativen umsehen. Darüber hinaus bieten Vergleichsportale eine Orientierung. Allerdings sollten Verbraucher:innen auf die Filtereinstellungen achten und die Voreinstellungen nicht ungeprüft übernehmen. „Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Vertrag nur eine Laufzeit von 12 Monaten hat,“ sagt Bauer, „so bleiben Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft flexibel“. Eine Preisgarantie, ebenfalls über 12 Monate, verhindert außerdem, dass Kund:innen schon nach kurzer Zeit von einer Preiserhöhung überrascht werden.
Wer sich für einen Tarif entschieden hat, sollte vor Vertragsschluss auf den Internetseiten des Anbieters überprüfen, ob die Angaben mit denen aus dem Portal übereinstimmen.

3.         Selbst kündigen oder kündigen lassen

Viele Energieversorger bieten an, den Vertrag beim alten Anbieter zu kündigen. Wenn Kündigungen zeitkritisch sind, beispielsweise, weil die Kündigungsfrist bald endet oder wenn das Sonderkündigungsrecht genutzt wird, sollte man den Vertrag zur Sicherheit selbst kündigen und dies dem neuen Anbieter mitteilen. Sobald der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung geschickt hat, kommt der neue Vertrag zustande. Die Lieferung beginnt direkt nachdem der alte Vertrag endet, so dass Verbraucher:innen nicht ohne Strom oder Gas dastehen.

Weitere Informationen

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Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

Archiv- Umweltberichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Umwelt nachlesen.

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Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund