Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Unerlaubtes Bekleben von Straßenschildern

[Online seit 15.07.2019]

Anonyme Kleber machen sich immer dreister auf Verkehrszeichen breit und verschandeln Straßenschilder im Gemeindegebiet. Es ist für die Angestellten des örtlichen Bauhofs ein enormer Aufwand diese Aufkleber wieder zu entfernen. Die Spuren zu beseitigen ist oft mit hohem Lösungsmitteleinsatz verbunden. Leider lassen sich die Sticker nur selten spurlos beseitigen, sondern hinterlassen schäbige Klebereste. Oft genug nimmt die teure reflektierende Folie, mit der die Schilder beschichtet sind, dabei Schaden. Stark beschädigte Schilder müssen bisweilen sogar ausgetauscht werden. Die Kosten für den Austausch (ohne Befestigung) sind unterschiedlich: Es ist mit Beträgen zwischen 200 und 3000 Euro zu rechnen.


Es ist ein Kampf gegen Windmühlen: Haben Mitarbeiter des Bauhofes einen Aufkleber auf einem Schild oder einem Laternenmast entfernt, haften dort einige Tage später zwei neue.

Besonders heikel ist es, wenn der eigentliche Hinweis auf dem Verkehrszeichen nicht mehr zu erkennen ist. Ebenso problematisch ist, wenn das Schild als solches nicht mehr reflektiert und die Sichtbarkeit in der Dunkelheit beeinträchtigt wurde. Im Extremfall kann es zu einem Unfall kommen.

Was viele ignorieren oder auch nicht wissen: Das Aufbringen von Klebezetteln oder privaten Gesuchen auf Straßen- und Verkehrsschildern oder deren Masten ist verboten. Grundsätzlich kann man nicht fest sagen, ob etwas als Ordnungswidrigkeit oder Sachbeschädigung gilt. Das kann in jedem Fall anders sein. Mehrere hundert Euro Strafe sind oftmals fällig. Belangt werden kann nur derjenige, der den Sticker hin geklebt hat. Bei jeder Art von Beklebung muss man jemanden auf frischer Tat erwischen.

Daher bittet die Gemeindeverwaltung um die Mithilfe der Bevölkerung. Bitte melden Sie dem Polizeirevier Hockenheim, Tel. 28600, wenn Sie eine solche Ordnungswidrigkeit beobachten. Und bitte weisen Sie auch Kinder und Jugendliche in Ihrer Familie und Ihrem Freundeskreis darauf hin.

Foto: Gemeinde

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008