Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Corona-Verordnung Absonderung - einheitliche Quarantäne und Isolationsregeln festgelegt

[Online seit 14.12.2020]

Seit Anfang Dezember sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich geregelt. Diese legt die Corona-Verordnung Absonderung vom 1. Dezember 2020 fest. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne beträgt generell zehn Tage. „Der Beginn der Quarantäne ist bei Haushaltskontakten der Beginn der Symptome des Indexpatienten bzw. das Datum der positiven Testung dieser Person. Bei allen anderen Kontaktpersonen das Datum des letzten Kontakts“, sagt die Leiterin des Ermittlungsteams im für die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis zuständigen Gesundheitsamt, Dr. Anne Kühn. Zusätzlich wurde die sogenannte Cluster-Quarantäne Schüler eingeführt. In dieses Cluster Schüler fallen nur Schülerinnen und Schüler, die sich bei anderen Schülerinnen und Schülern im Klassen- oder Kursverband angesteckt haben, also keine Lehrkräfte, Kindergartenkinder oder auch keine Schülerinnen und Schüler, die privat untereinander Kontakt hatten. Die Einstufung übernimmt das Gesundheitsamt. Hier kann eine Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen Test – als Nachweis gilt ein Antigen- oder PCR-Test, der frühestens an Tag fünf nach letztem Kontakt durchgeführt wird, beantragt werden. Die durchführende Stelle muss an den Getesteten eine Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses übergeben, die dieser mit dem Antrag auf Verkürzung beim zuständigen Gesundheitsamt einreicht.

„Die Testung der Kontaktpersonen – optimal an Tag fünf bis sieben – ist eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, der wir im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg folgen“, erläutert Dr. Anne Kühn und sagt weiter: „Dies gilt für alle Kontaktpersonen der Kategorie I, nicht nur für Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.“ Dr. Kühn weißt noch einmal darauf hin, dass „zu Hause bleiben Menschenleben retten kann.“

Die Corona-Verordnung Absonderung kann unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus nachgelesen werden.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008