Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Corona-Regeln im Dezember

[Online seit 03.12.2020]

Lockerungen an Weihnachten - aber verkürzt
Seit dem 1. Dezember gelten deutschlandweit verschärfte Corona-Maßnahmen. Ab dann sind nur noch Treffen mit maximal fünf Personen - statt wie bisher mit zehn - aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Ausnahmen gelten für Verwandte in gerader Linie, also Großeltern-Eltern-Kinder plus deren Partner. Dann dürfen es zwar mehr als zwei Haushalte sein, aber trotzdem nur fünf Leute.
Über die Weihnachtstage werden die Regeln vom 23. bis 27. Dezember gelockert. Dann gilt eine Zehn-Personen-Regel unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der Haushalte. Ob diese Lockerung kommt, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.
Somit dürfen sich in Baden-Württemberg an Silvester nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - wie im ganzen Dezember schon.
 
Hotelübernachtungen über Weihnachten möglich
Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember beschränkt.
 
Neue Corona-Quarantäne-Regeln
Nach der neuen Corona-Verordnung Quarantäne verkürzt sich die Quarantäne-Zeit für alle, die mit einer Corona-positiven Person Kontakt hatten. Bislang mussten sie 14 Tage lang zu Hause bleiben. Seit 2. Dezember dauert die Quarantäne nur noch zehn Tage. Das gilt für alle, die ab Mittwoch in Quarantäne kommen. Eine bereits bestehende Quarantäne wird dadurch nicht verkürzt.
Für alle Infizierten gilt dagegen: Sie bleiben mindestens zehn Tage isoliert. Ihre Isolation endet danach erst dann, wenn sie zwei Tage keine Corona-Symptome mehr gehabt haben und ein negativer Corona-Test vorliegt.
Neue Regeln gelten auch für Schüler, die in Quarantäne kommen, weil sie in der Schule mit einer Corona-positiven Person Kontakt hatten. Solche Schüler können die Quarantäne jetzt schon nach fünf Tagen verlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.
 
Strengere Regeln zur Maskenpflicht
Für Arbeits- und Betriebsstätten gilt landesweit eine Maskenpflicht. Diese besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen. Die Pflicht gilt auch in Arbeitsstätten unter freiem Himmel - etwa auf Baustellen. Auch in den Bereichen vor Geschäften - etwa Parkplätzen - müssen Masken getragen werden.
 
Weihnachtsferien beginnen am 23. Dezember
Entgegen den Absprachen auf Bundes- und Länderebene bleibt der Ferienbeginn in Baden-Württemberg wie ursprünglich geplant am 23. Dezember. Am 21. und 22. Dezember ist Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 vorzusehen, die Präsenzpflicht ist allerdings ausgesetzt. Ab Klassenstufe 8 soll Fernunterricht erfolgen.
 
Hotspot-Landkreisen drohen Ausgangsbeschränkungen
Die Landesregierung arbeitet derzeit außerdem an einer Hotspotstrategie für Inzidenzwerte über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Dann sind auch allgemeine Ausgangsbeschränkungen möglich. Die Bürger dürften demnach ihre Wohnung nur noch "bei triftigen Gründen" verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche. Öffentlich wie privat dürfte sich dann zudem nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber fünf Personen.
 
Krankschreibung per Telefon weiter möglich
Die Möglichkeit, sich bei leichten Erkältungsbeschwerden am Telefon vom Arzt krankschreiben zu lassen, wird um drei Monate bis Ende März 2021 verlängert. Das teilte der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit. Die Krankschreibung per Telefon ist für zunächst sieben Tage möglich und kann dann verlängert werden.
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008