Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Hinweise zur Grundstückspflege

[Online seit 21.09.2020]

Grundstückspflege im Siedlungsbereich und Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken


Ungenutzte oder unbebaute Grundstücke können bei mangelnder Pflege zu vermehrten Samenflug und Gehölzübergängen führen. Zum Teil werden auch angrenzende Grundstücke oder Verkehrsflächen in Mitleidenschaft gezogen. Abhilfe sollte dann ein direktes Gespräch der Beteiligten verschaffen. Kann dabei keine Lösung gefunden werden, weist die Gemeinde Reilingen auf folgende rechtliche Hinweise hin:
Bei Grundstücken außerhalb der bebauten Ortslage sind die Eigentümer verpflichtet, ihre Grundstücke zu bewirtschaften oder dadurch zu pflegen, dass sie für eine ordnungsgemäße Beweidung sorgen oder mindestens einmal im Jahr mähen (§ 26 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz). Wem dies selbst nicht möglich ist, sollte sich um eine Verpachtung bemühen oder ein Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, welche die Pflege übernimmt. Die Bewirtschaftung und Pflege müssen gewährleisten, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke, insbesondere nicht durch schädlichen Samenflug, nicht unzumutbar erschwert wird. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei unbebauten Grundstücken im Siedlungsbereich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum regelmäßigen Mähen. Dennoch ist es empfehlenswert mindestens einmal im Jahr ein Mähen vorzunehmen oder zu veranlassen. Somit wird auch hier unerwünschter Samenflug auf die Nachbargrundstücke vorgebeugt und der Grundstückseigentümer erspart sich spätere aufwändige Rodungsarbeit.

Sollte sich allerdings auf einem Grundstück bereits Gehölze angesiedelt haben, greift sowohl innerhalb als auch außerhalb des Siedlungsbereichs § 910 Bürgerliches Gesetzbuch und die §§ 12 ff. Nachbarrechtsgesetz. Danach kann ein Grundstückseigentümer in gewissem Umfang zur Kürzung der Gehölze, zum Rückschnitt überragender Zweige und eingedrungener Wurzel verpflichtet werden.
In Anlehnung an die vorgenannten Bestimmungen appelliert die Gemeindeverwaltung an die privaten Grundstückseigentümer und Bauplatzinhaber zur Wahrung gut nachbarschaftlicher Beziehungen, ihre Grundstücke mindestens zweimal jährlich zu pflegen und zu mähen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008