Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

"Wir schützen Sie und uns"

[Online seit 02.11.2020]

Umsetzung der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in allen GRN-Einrichtungen / Bestmöglichster Schutz für Patienten, Bewohner und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2


In den GRN-Einrichtungen an den Standorten Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim werden alle bestehenden und verschärften vor Infektion schützenden Maßnahmen, die von der Landesregierung in der Rechtsverordnung festgelegt wurden, umgesetzt. Ziel ist es, Besucher und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Regelmäßig stattfindende Sitzungen des Krisenstabs gewährleisten, dass die Lage immer wieder neu bewertet wird und die bereits durchgeführten Maßnahmen den aktuellen Änderungen der Landesverordnung angepasst werden können. Hierbei arbeitet der innerklinische Stab eng mit der Task Force des Universitätsklinikums Heidelberg sowie den Gesundheitsbehörden zusammen.
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden alle Strukturen und Abläufe so umorganisiert, dass optimale Voraussetzungen für schwer erkrankte, isolier- und teilweise beatmungspflichtige Corona-Patienten geschaffen wurden, bei gleichzeitiger strikter Trennung von anderen Patienten. Rüdiger Burger, Geschäftsführer der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH: „Unsere Patienten und Bewohner können sich sicher sein, dass wir in unseren Einrichtungen das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich halten. Wir schützen sie und uns.“ 
In allen GRN-Kliniken gibt es für Personal und Patienten separate Eingänge. Neben den allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln, bei deren Einhaltung Beschilderungen sowie Abstandsmarkierungen helfen, ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtend. Zusätzlich wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion geboten.
Patientenbesuche sind weiterhin beschränkt: In den GRN-Kliniken dürfen Patienten einmal täglich von einer Person für jeweils eine Stunde Besuch empfangen, im GRN-Seniorenzentrum und in den GRN-Betreuungszentren sind nach Anmeldung pro Bewohner bis zu zwei Besucher erlaubt. Zudem müssen Besucher bei der Eingangskontrolle ihr Anliegen bekanntgeben, per Unterschrift versichern, dass sie kein Fieber und keine Erkältungssymptome haben sowie ihre Kontaktdaten hinterlassen, die gemäß Datenschutz für vier Wochen gespeichert und danach entsorgt werden.
Bei Patienten, die neu aufgenommen werden, erfolgt mittels einer Checkliste die Erfassung von Risikokriterien, um andere Patienten zu schützen und gegebenenfalls die Aufnahme auf der Isolierstation einzuleiten.
Während der Pandemie ist es bundesweit immer wieder vorgekommen, dass Patienten aus Angst vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 notwendige Behandlungen so lange aufgeschoben haben, bis dadurch schwerwiegende gesundheitliche Probleme entstanden sind, oder in akuten Notfällen – wie bei Symptomen eines Herzinfarkts – keine Klinik aufgesucht haben. Dies sollte unbedingt vermieden werden. „Niemand sollte aus Angst vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 einen notwendigen Krankenhausaufenthalt hinauszögern“, so der Geschäftsführer. „Wir tun alles, damit unsere Patienten trotz Corona-Pandemie bei uns sicher aufgehoben sind.“

GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008