Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Keine Übertragung von SARS-Co V-2 durch Stechmücken

[Online seit 10.08.2020]

 

Jüngste Untersuchungen, veröffentlich in dem Journal „Nature“ (Scientific Reports 2020 10:11915, Download: https://doi.org/10.1038/s41598-020-68882-7) haben eindeutig gezeigt, dass das SARS-Co-V-2-Virus nicht von Stechmücken übertragen werden kann.

Man hat in dieser Untersuchung drei der wichtigsten und weit verbreiteten Vektoren für Arboviren (Viren, die durch Arthropoden, u.a. Insekten, übertragen werden) Aedes aegypti (Gelbfiebermücke), Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke) und Culex quinquefasciatus untersucht. Die Stechmückenarten wurden im Labor mit dem SARS-Virus infiziert und die Virusentwicklung in den drei Stechmückenarten beobachtet. Die Asiatische Tigermücke kommt lokal an mehreren Stellen im Oberrheingebiet vor, das einheimische Pendant zu Culex quinquefasciatus wäre die Hausmücke Culex pipiens, die weit verbreitet in Deutschland auftritt.

Die Ergebnisse waren eindeutig. Das SARS-Co-V-2-Virus konnte sich in keiner der Stechmückenarten vermehren und damit auch nicht das Virus übertragen. Das heißt konkret, dass selbst wenn eine Stechmücke Blut von einer infizierten Person saugt, kann es zu keiner Übertagung des Virus auf eine weitere Person kommen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008