Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Corona-Regeln-Update

[Online seit 15.06.2020]

Corona-Regeln-Update
 
Eine aktualisierte Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den entsprechenden Verordnungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/
 
Private Feiern und Kontaktbeschränkungen
Seit dem 10. Juni dürfen sich bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
Bei privaten Feiern in öffentlich angemieteten Räumen, also beispielsweise in Restaurants, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern, gilt bereits seit dem 9. Juni, dass sich bis zu 99 Menschen treffen können - unter Einhaltung der Hygieneregeln. Die Beschäftigten des Veranstaltungsortes zählen nicht zur Grenze von 99 Teilnehmern. Diese gilt unabhängig vom Alter oder Verwandtschaftsgrad der Gäste. An den geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum ändert sich aber nichts. Die Corona-Verordnung der Landesregierung für private Veranstaltungen gibt außerdem nähere Informationen zu den Bedingungen.
Aufenthalt im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist seit dem 10. Juni in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
 
Schulen und Kindertagesstätten
 
Seit dem 15. Juni 2020 werden die ersten bis dritten Klassen der Grundschulen sowie die Klassenstufen fünf bis acht wieder in einem rollierenden System in den Schulen unterrichtet.
Ab 29. Juni 2020 sollen die Grundschulen und die Kindertagesstätten wieder vollständig öffnen können. Grundlage für diese Entscheidung der Landesregierung sind die vorliegenden Erkenntnisse einer Studie der Universitätskinderklinik Heidelberg. Danach spielen Kinder bei der Verbreitung des Corona-Virus eine untergeordnete Rolle. Die ersten Erkenntnisse der Studie zeigten, dass Kinder nicht nur seltener an Corona erkranken, sondern sich auch seltener mit dem Virus infizieren als Erwachsene. Dies bestätigt bisherige Ergebnisse von weiteren Studien zu diesem Thema, etwa den Corona-Studien aus Island, den Niederlanden oder der Schweiz. Somit könne ausgeschlossen werden, dass Kinder bis zehn Jahre besondere Treiber des Infektionsgeschehens seien.
 
Beschränkungen für Großveranstaltungen werden gelockert
 
Die baden-württembergische Landesregierung hat Lockerungen für Großveranstaltungen im Land angekündigt. Vom 1. Juli an seien öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse, Flohmärkte, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen möglich. Vom 1. August an sei hierbei eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Größere Veranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste, Jahrmärkte und Konzerte mit mehr als 500 Menschen blieben aber mindestens bis zum 31. August wegen des Coronavirus verboten.
 
Musikvereine
 
Aktuell dürfen Musiker in größeren Ensembles nicht gemeinsam musizieren. Die Grenze liegt bei fünf Musiker/innen. Auch in Reilingen hat die Musikvereine wieder mit der Probenarbeit begonnen. Unser Foto zeigt die Saxofon-Satzprobe beim Musikverein Harmonie am letzten Dienstagabend.
 
Foto: Musikverein Harmonie

Saxophon-Satzprobe beim Musikverein Harmonie
Saxophon-Satzprobe beim Musikverein Harmonie

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008