Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Mundschutz im Rathaus erhältlich

[Online seit 09.04.2020]


Verkauf startet am Donnerstag, den 16.04.2020, ab 15.00 Uhr


Da momentan ein Mundschutz schwierig zu erwerben ist, wird das Rathaus einen „nicht zertifizierten Mundschutz“, also eine einfache Mundbedeckung aus Baumwolle, bei einem örtlichen Unternehmen produzieren lassen.
Zur näheren Beschreibung: Die Mundbedeckung ist zweilagig aus reiner Baumwolle, mehrfach waschbar mit 60 Grad oder auch zum Auskochen geeignet. Damit ist die Mundbedeckung für den längerfristigen Gebrauch geeignet und mehrfach verwendbar.
Achtung: es handelt sich hierbei um einen nicht standardisierten Mund-Nasen-Schutz (MNS), d.h. ohne CE Kennzeichnung. Es ist kein Medizinartikel.

Interessierte Reilinger Einwohnerinnen und Einwohner können am Donnerstagnachmittag, den 16.04.2020 in der Zeit von 15 bis 17 Uhr eine Mundbedeckung, zum Preis von 4,00 € pro Stück, käuflich erwerben.
Der Verkauf wird am Nebeneingang auf der Rathausrückseite/Parkplatz stattfinden. Aufgrund des knappen Angebotes sind pro Person maximal 2 Mundbedeckungen erhältlich. Die Bezahlung ist ausnahmslos in bar möglich. Um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten, wird dringend darum gebeten, das Geld passend bereit zu halten.

Auch bei uns gilt der gesetzlich festgelegte Mindestabstand von 1,50 m. Bitte denken Sie daran und bringen Sie für alle Fälle ein bisschen Zeit und Geduld mit.
Aufgrund der erhöhten Nachfrage, können wir  vorab leider keine Reservierungen entgegennehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Verkauf solange Vorrat reicht.
Fotos: Gemeinde/Hopf

Die fleißigen Näherinnen der Firma Hopf: v.l.n.r. Nadja Metzler, Sofia Apoultsi, Elfi Schotter, Lena Faber und Andrea Siegel
Die fleißigen Näherinnen der Firma Hopf: v.l.n.r. Nadja Metzler, Sofia Apoultsi, Elfi Schotter, Lena Faber und Andrea Siegel

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008