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Die Gemeinde informiert

Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis fünf Werktage in Folge unter 100

[Online seit 17.05.2021]

„Bundesnotbremse“ ab Mittwoch, den 19.05.2021 außer Kraft - erste Öffnungsschritte sind möglich


Die Woche beginnt im Rhein-Neckar-Kreis mit einer positiven Nachricht: Weil seit heute, Montag, im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter der Inzidenzgrenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, können ab Mittwoch, 19. Mai, erste Öffnungsschritte in Kraft treten. „Die Bundesnotbremse tritt damit außer Kraft und es gilt wieder die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg“, erklärt die Gesundheitsdezernentin Doreen Kuss. Die Landesregierung hat Ende vergangener Woche eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen und veröffentlicht.
 
Das Feststellen des Unterschreitens hat das Gesundheitsamt am heutigen Montag, 17. Mai, bereits auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Da die Rechtsfolgen laut Infektionsschutzgesetz am übernächsten Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung eintreten, tritt die sogenannte Bundesnotbremse kreisweit also ab Mittwoch, 19. Mai, außer Kraft – bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.
Ab Mittwoch, 19. Mai, 0 Uhr, gilt dann im Rhein-Neckar-Kreis wieder die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Damit sind erste Öffnungsschritte für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Galerien, Museen und Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten möglich. Details regelt die aktuelle baden-württembergische Corona-VO. Zudem entfallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.
Die Bekanntmachung des Rhein-neckar-Kreises finden Sie unter:
https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/bekanntmachungen.html
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis über 100, gelten nach wie vor die Regelungen der Bundesnotbremse. Nähere Informationen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/notbremse.

Die Öffnungsschritte auf einen Blick

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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