Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

"Corona-Hotline" des Gesundheitsamts ab 1. Juli nur noch werktags von 8 bis 16 Uhr erreichbar

[Online seit 30.06.2020]

Weiterhin zuständig für Fragen rund um das Coronavirus und die Vergabe von Testtickets


Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, reduziert wegen der sinkenden Fallzahlen in Bezug auf das Coronavirus und dem damit einhergehenden Rückgang der Anrufe die Zeiten für das eigens eingerichtete Infotelefon. Ab Mittwoch, 1. Juli, ist die Hotline unter der Telefonnummer 06221/522-1881 ausschließlich werktags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
In der Hochphase der Pandemie war die „Corona-Hotline“ stark frequentiert. An manchen Tagen gingen über 1000 Anrufe ein – mittlerweile ist das Anrufaufkommen jedoch deutlich gesunken. An den vergangenen Wochenenden verzeichnete das Gesundheitsamt durchschnittlich gerade einmal 10 Anrufe pro Stunde. Wer befürchtet, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben oder andere Fragen rund um das Coronavirus hat, erreicht die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes unter der Servicenummer 06221/522-1881 also ab 1. Juli montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr. An den Wochenenden steht der ärztliche Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116117 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Gesundheitsamt berät natürlich auch weiterhin in den Fragen, für wen und wann eine Testung auf das Virus sinnvoll ist. Alle Personen, die getestet werden wollen, müssen nach wie vor die Telefonhotline anrufen. Im Rahmen eines Gesprächs und einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. „Anschließend erhält die Person einen Code und einen Termin bei einem Testzentrum“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz.
Weitere Infos zum Thema gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008