Die Gemeinde informiert
Verkehr soll im Juni wieder fließen
[Online seit 25.05.2020]
Die Tiefbauarbeiten in der „Hockenheimer Straße“ nehmen viel Zeit in Anspruch
Seit mehr als einem Jahr müssen die Verkehrsteilnehmer Umwege in Kauf nehmen, weil der Ort über die „Hockenheimer Straße“ nicht mehr erreichbar ist. Auch für die Anwohner ist es sicher eine willkommene Nachricht, dass sich die Generalsanierung dieser wichtigen Verkehrsachse so ganz allmählich ihrem Ende zuneigt. Noch im Verlauf des Monats Juni sollen die Absperrbarken auch im verbliebenen mittleren Bauabschnitt fallen und die grundlegend sanierte, mit gestalterischen Elementen angereicherte Gemeindestraße in ihrem gesamten Verlauf für den Verkehr frei gegeben werden.
Einen aktuellen Überblick zum Projektverlauf gibt Bauamtsleiterin Ramona Drexler. Demnach ist mittlerweile die komplette Infrastruktur unterhalb des Straßen- und Gehwegbelags erneuert. Zuletzt wurde noch der abschließende Zusammenschluss der Wasserleitung am „Hertenweg“ ausgeführt. Fertiggestellt werden konnte auch der mit einem gelben Natursteinpflaster umgestaltete Gehwegbereich auf der Rathaus-Ostseite. Über den ursprünglich geplanten Umfang hinaus, war noch vor Ostern der Straßenbelag zwischen den Zufahrten „Alter Rottweg“ und „Jargeauring“ erneuert worden. Die Straßenmarkierung ist dort noch aufzubringen.
Asphalteinbau erfolgt bis Ende Mai
Ein neuer Fußgängerüberweg nahe der Einmündung „Wilhelmstraße“ soll insbesondere den Schülern das Queren der Fahrbahn erleichtern. Eine ergänzende Beleuchtung wird am 29. Mai erstellt. Den Zebrastreifen haben eigene Kräfte aus dem Bauhof schon angelegt.
Ende Mai werden die Asphaltarbeiten im aktuellen Baustellenbereich (mittlerer Sektor) aufgenommen. Der Einbau von Trag- und Binderschicht erfolgt am 28. und 29. Mai. Anschließend konzentrieren sich die Aktivitäten auf den Gehwegbelag und die Pflanzung der Bäume. Mit dem Auftrag der Deckschicht enden die Asphaltarbeiten.
Am 29. Mai müssen die Zufahrten „Kleiner Hertenweg“ und „Schulstraße“ gesperrt bleiben. Hier ist noch die Deckschicht aufzubringen. Nach der notwendigen Abkühl-und Aushärtezeit wird die Sperrung schon im Verlauf des Folgetages wieder aufgehoben werden können. Freitag und Samstag, 29./30. Mai ist das Baugebiet „Herten II“ damit ausschließlich über die beiden Zufahrten „Sandblattweg“ und „Am Dorfgraben“ erreichbar.
Das Pflanzen der restlichen Spalier-Linden wird ein Gartengestalter aus St.Leon-Rot am 02. und 03. Juni übernehmen. Insgesamt sollen dann 32 der populären Spalierbäume das Straßenbild bereichern.
Diverse Restarbeiten werden es erforderlich machen, dass die „Hockenheimer Straße“ als Baustelle noch einige Zeit erhalten bleibt. So steht beispielsweise noch die Anlage der Haltestelle gegenüber dem Rathausgebäude aus. Der dortige Warte- und Gehwegbereich soll das identische Natursteinpflaster wie auf der gegenüber liegenden Straßenseite erhalten. Entgegen ursprünglicher Pläne bleibt der angrenzende öffentliche Parkplatz unangetastet.
Konkreter Zeitpunkt für Straßenfreigabe noch offen
„Einen konkreten Zeitpunkt für die vollständige Straßenfreigabe können wir leider noch nicht nennen, weil die Abwicklung der noch fälligen Arbeiten in einem gewissen Umfang von nicht beeinflussbaren Umständen abhängig ist“, beschreibt Drexler das Handicap. Damit dürfe aber im weiteren Verlauf des Monats Juni gerechnet werden, erwartet sie.
Zu welchem Stichtag der öffentliche Linienverkehr wieder seinen ursprünglichen Fahrweg über die „Hockenheimer Straße“ nehmen kann, ist ebenfalls noch unklar und mit dem Verkehrsträger zu vereinbaren. „Wir werden die Nutzer frühzeitig über die kommenden Veränderungen informieren“, sichert die Bauamtsleiterin zu. (jd)
Fotos: jd
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
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