Die Gemeinde informiert
Es darf wieder nach Herzenslust gespielt werden
[Online seit 25.05.2020]
Zeitvertreib jetzt auch für kleine Veranstaltungsbesucher am Waldfestplatz
Bei der Eindämmung der Corona-Pandemie sind wichtige Etappenziele erreicht und die strengen Auflagen zum Infektionsschutz können schrittweise wieder etwas gelockert werden. Seit Mittwoch, 06. Mai sind auch über ein Dutzend öffentliche Spielplätze im Ortsbereich wieder zugänglich, wenn auch noch mit einigen Einschränkungen. Aber es darf wieder nach Herzenslust gespielt werden, worüber sich Kinder und Eltern nach der wochenlangen, einengenden Quarantänezeit gleichermaßen freuen dürften.
Mit neuem Spielgerät ausstaffiert wurde in der Zwischenzeit nicht nur der Platzbereich an der Johann-Strauß-Straße. Dort war die seitherige Ausstattung schon Ende März mit einer vielseitig nutzbaren Doppelturmanlage, sowie einem Trampolin optimiert worden. Ein Sonnensegel wird noch ergänzt. Auch die Fläche des am Heidelberger Weg gelegenen Waldfestplatzes mit Bürgerbegegnungsstätte hat jetzt neues Spielgerät erhalten. Die Altgeräte hatten einer technischen Überprüfung nicht mehr standgehalten. Dort warten auf die kleinen Besucher der beliebten Feierstätte neuerdings eine Doppelschaukel samt Kleinkindsitz, sowie eine witterungsbeständige Rutsche aus Edelstahl.
Aufstellung und Montage hatte die für ihre hochwertigen Spielplatzlösungen bekannte Wissmeier Spielgeräte GmbH aus St. Leon-Rot übernommen. Für den Fallschutz aus Holzhackschnitzel war der kommunale Bauhof verantwortlich, der zuvor schon die nicht mehr verkehrssicheren Altgeräte entsorgt hatte.
Bei rund 25.000 Euro lagen die Anschaffungskosten der Gemeinde. (jd)
Fotos: jd (1), Gemeinde (1)
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/