Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Gaststätten öffnen wieder ihre Pforten

[Online seit 18.05.2020]


 
Lange haben Sie gewartet doch jetzt ist es endlich soweit - die Gastronomen dürfen Ihre Lokale endlich wieder öffnen. Für viele war die Lage existenzbedrohend, auch wenn der Außer-Haus-Verkauf in Reilingen gut angenommen und viel genutzt wurde.
 
Aus diesem Grund sind die Reilinger Gastronomen glücklich, dass die Landesregierung die Corona-Regelungen für Speisewirtschaften zum 18. Mai 2020 lockerte. Auch für Ioannis Skoumpopoulos, Inhaber des Akropolis, stellt dies eine große Erleichterung da. „Für die Gastronomien ist es enorm wichtig, wieder schnellstmöglich zu öffnen. Auch wird mussten Kurzarbeit für unsere Mitarbeiter beantragen und sind froh, dass wir Sie jetzt wieder bechäftigen können“, erzählte Ioannis Skoumpopoulus erleichtert. Öffnen dürfen übrigens nicht nur Speisewirtschaften, sondern auch auch Cafés und Eisdielen. Reine Schankwirtschaften müssen noch geschlossen bleiben.
 
Die Öffnung ist natürlich mit strengen Hygieneauflagen verbunden. Für viele bedeutet dies die Entwicklung eines Hygienekonzepts – namentliche Erfassung der Gäste, Einhaltung von Abstandregeln, eingeschränkte Öffnungszeiten und eine neue Berechnung der Gästeanzahl sind neue Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen. Auch das Akropolis musste hierfür Investitionen für Hygienemittel tätigen. Wie auch schon bei den Frisören werden hier kleinere Preisaufschläge auf die Kunden zukommen. Ioannis Skoumpopoulos betont aber explizit: “Die Preiserhöhungen sind minimal und werden nur solange vorhanden sein, wie die CoronaVO gültig ist“.
 
Die Einschränkungen, die aus der CoronaVO für Gaststätten einhergehen, bedeutet natürlich auch massive Einschränkungen für die Gaststätten. Das Akropolis kann im Außenbereich statt für ca. 120 Personen nur noch für 70 Personen Plätze anbieten. “Wir konnten zwar einige der Fixkosten mit unserem Abhol- und Lieferdienst decken, aber natürlich sind wir froh, auch wieder Kunden im Restaurant empfangen zu dürfen. Wir alle Gastronomen sollten froh sein, dass wir überhaupt wieder unsere Türen öffnen dürfen“, sagte der Inhaber des Restaurants.
 

Ordnungsamtsleiter Allen Baothavixay berät Gaststättenbetreiber gerne (Telefon 952-207). Weitere Informationen zur Öffnung der Gastronomie ab 18. Mai 2020 finden Sie unter: https://www.dehogabw.de/index.php?id=3201.
 
 
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
 
-       F: Welche Regelungen müssen von den Gastronomen beachtet werden ?
A: Die Gemeinde hält sich an die CoronaVO Gaststätten des Landes Baden-Württemberg, nachlesbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-gastronomie/.
-       F: Welche neuen Maßnahmen müssen die Gastronomen aufgrund der VO beachten ?
A: Die Gaststättenbetreiber müssen Hygienevorgaben definieren und durch Aushang darauf hinweisen. Die Abstandsregelungen sind jederzeit – auch bei den Verkehrswegen - einzuhalten.
Der Betreiber muss außerdem den Namen der Gäste, Datum und Uhrzeit des Besuches sowie die Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, notieren.
Allen Gästen muss ein Sitzplatz zugewiesen werden, Stehplätze sind nicht erlaubt.
Beschäftigte und Gäste, die Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen die Gaststätte nicht betreten.
-       Welche Hygienevorgaben müssen eingehalten werden?
Neben den allgemeinen Hygieneregeln müssen Flächen und Gegenstände im Gästebereich regelmäßig angemessen gereinigt werden. Des Weiteren müssen genügend Möglichkeiten zur Handdesinfektion und zum Händewaschen bereitgestellt werden.
-       F: Gibt es eine begrenzte Gästeanzahl ?
A: Nein, die maximale Gästeanzahlt richtet sich nach den Räumlichkeiten im Restaurant. Es müssen die Richtlinien in der VO beachtet werden. Wie viele Gäste dann Platz nehmen können, ist von Lokal zu Lokal unterschiedlich.
-       F: Müssen Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
A: Nein, lediglich die Beschäftigten sind hierzu verpflichtet. Jedoch können die Restaurants individuell eine Tragepflicht für Gäste einführen (z.B. Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants oder für Toilettengänge).
-       F:Besteht eine Reservierungspflicht ?
A: Grundsätzlich nein, auch hier können jedoch die Restaurants selbst regeln, ob die Gäste eine Reservierung benötigen bevor Sie das Lokal betreten.
 
Foto: Gemeinde

Ordnungsamtsleiter Allen Baothavixay informiert Ioannis Skoumpopoulos in dessen Restaurant
Ordnungsamtsleiter Allen Baothavixay informiert Ioannis Skoumpopoulos in dessen Restaurant "Akropolis" über die neuen Regelungen

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2008