Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Erweiterte Notbetreuung in Schule und Kindertagesstätten

[Online seit 28.04.2020]


 
Seit 27. April gibt es die erweiterte Notbetreuung in der Friedrich-von-Schiller-Schule und den Kindertagesstätten. Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Außerdem werden jetzt Kinder bis zur siebten, statt nur bis zur sechsten Klasse betreut.
 
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben
 
Die Landesregierung hat den Katalog der Berufe, die zur kritischen Infrastruktur gehören, wie folgt neu definiert:
 

  • die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
  • die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste,
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
  • Polizei und Feuerwehr, Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der Corona-Epidemie im Einsatz sind,
  • Rundfunk und Presse,
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie den Buslinienverkehr,
  • die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
  • das Bestattungswesen.

 
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Ansprechpartner rund um die Notbetreuung ist Hauptamtsleiter Wolfgang Müller, Tel. 06205/952-206, wolfgang.mueller(@)reilingen.de – unabhängig davon, ob Ihr Kind die Schule oder welche Kindertagesstätte es besucht. Das Anmeldeformular für die erweiterte Notbetreuung finden Sie unter www.reilingen.de/index.php?id=469&publish[formId]=1329.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008