Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Für den Fall der Fälle Schadensersatzansprüche vermeiden

[Online seit 26.03.2024]

Monteure der MVV Netze GmbH haben damit begonnen, sukzessive die Straßenleuchten im Ort auf ihre Standsicherheit zu überprüfen
Monteure der MVV Netze GmbH haben damit begonnen, sukzessive die Straßenleuchten im Ort auf ihre Standsicherheit zu überprüfen

Gemeinde lässt Standsicherheit der Straßenlaternen überprüfen
 
In Reilingen sorgen rund 1.200 Straßenlaternen für die nächtliche Ausleuchtung und damit auch für die Sicherheit auf Straßen, Gehwegen und Plätzen. Als Eigentümer derartiger Anlagen ist die Gemeinde nach den Vorgaben der DIN 1076 verpflichtet, alle sechs Jahre die Standfestigkeit der Lichtmasten von einer hierfür zugelassenen Stelle überprüfen zu lassen. Schließlich sind die freistehenden Masten bei den zunehmenden Wetterkapriolen gefährdet oder können bei einem Fahrzeugaufprall brechen und Menschen verletzen. 
Die fälligen Revisionsarbeiten für die ersten 100 Leuchten-Standorte im Verlauf der Wilhelm- und Hauptstraße hat die MVV Netze GmbH Anfang März aufgenommen. Die Netzgesellschaft des Mannheimer Energieunternehmens MVV ist seit dem Vorjahr für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde verantwortlich. Die verbleibenden Laternen werden in den Folgejahren kontrolliert.   
Die Monteure der MVV wenden dabei ein zertifiziertes Verfahren an, das eine zerstörungsfreie Prüfung der Mastsysteme ermöglicht und allen juristischen Ansprüchen genügt. Es basiert auf einer Entwicklung des Fraunhofer-Instituts für Zerstörungsfreie Prüfverfahren IZFP, dem EMUS-Verfahren. EMUS steht für „elektromagnetischer Ultraschall“. Bei der Standsicherheitsprüfung eines Mastsystems wird der Mast weder beschädigt noch einer mechanischen Belastung ausgesetzt. Er wird in Schwingung versetzt und seine Eigenfrequenz bestimmt. Abweichungen zwischen Ist- und Soll-Werten erlauben Rückschlüsse auf Schwachstellen und Schäden und ermöglichen so eine zuverlässige Prognose der Standsicherheit von der Mastspitze bis zum Fundament. Das Prüfergebnis liefert ein elektrosensorisch erstelltes Kraft-Weg-Diagramm. Für jeden Mast erfolgt eine Einzeldokumentation der angetroffenen Mängel, verbunden mit einer Empfehlung zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen. (jd)

Foto: MVV Netze GmbH

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008