Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Baustein für Netzstabilität, Versorgungssicherheit und Energiewende

[Online seit 26.03.2024]

Auch die Freileitungen im Südosten der Gemeinde können weiterhin witterungsabhängig betrieben und damit die Versorgungssicherheit mit Strom erhöht werden
Auch die Freileitungen im Südosten der Gemeinde können weiterhin witterungsabhängig betrieben und damit die Versorgungssicherheit mit Strom erhöht werden

Neu gefasstes Energiewirtschaftsgesetz erlaubt für weitere drei Jahre eine temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes
Um die Versorgungssicherheit mit Strom zu stärken, ist die Höherauslastung der Übertragungsnetze eine essenzielle Maßnahme. Mit der Nutzung des gesamten Potenzials der Übertragungskapazitäten können mehr Stromerzeugungsquellen in das Netz aufgenommen und Netzengpässe entschärft werden. Das stärkt die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit. Der Gesetzgeber hat 2022 die letzten Hürden bei der Umsetzung eines witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs (WAFB) behoben. WAFB ermöglicht die optimale Auslastung des bestehenden Netzes, indem der Betriebsstrom die für Hochsommer fest vorgegebenen Grenzwerte in Abhängigkeit der Witterung bedarfsweise auch überschreiten darf. Gerade bei kühleren, windreichen Wetterlagen können die Leiterseile zeitweise deutlich höher ausgelastet werden und bei Bedarf mehr Strom übertragen. 
Seit 1. Januar 2023 betreibt auch der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW rund 82 Prozent seines Höchstspannungsnetzes temporär witterungsabhängig. Dabei wurde die Übertragungsleistung von zuvor 1.701 Ampere auf 1.896 Ampere (220 Kilovolt) und von zuvor durchschnittlich 2.567 Ampere auf 2.868 Ampere (380 Kilovolt) erhöht. Die Erlaubnis war seither bis Ende März 2024 befristet. Mit dem am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen, modifizierten § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes, hat der Gesetzgeber die zeitliche Anwendbarkeit dieser Regelung auf weitere drei Jahre bis zum Ablauf des 31. März 2027 verlängert. 
Parallel dazu hat die TransnetBW angekündigt, weiterhin die Umsetzung der dauerhaften Höherauslastung seiner Leitungsanlagen nach den Vorgaben des § 49a EnWG voranzubringen. Dabei könne die Höherauslastung dauerhaft auch über die bisherige höchste betriebliche Anlagenauslastung hinaus erfolgen. (jd)

Foto: jd

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008