Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Öffentliche Bekanntmachung

[Online seit 18.01.2024]

1. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft HoRAN (Hockenheim, Reilingen, Altlußheim, Neulußheim)
„Zehnte Gewann (NOBA)“, Neulußheim
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
2. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
 
Zu 1.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft HoRAN hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Zehnten Gewann auf Neulußheimer Gemarkung und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss und der Durchführungszeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Norden von Neulußheim, südlich der B39 und westlich der L 560/Hockenheimer Straße. Der räumliche Geltungsbereich der ersten Änderung der 1. Fortschreibung umfasst das Grundstück Flst.Nr. 4026 (das sogenannte NOBA-Gelände mit einer Fläche von ca. 4,05 ha) und ist durch gestrichelte Linie gekennzeichnet.

Ziel und Zweck der Planung
Die derzeitige Nutzung umfasst einen Baustoff- und Gerätehandel. Zum Betrieb gehört der Verkauf, die Ausstellung, der Umschlag und die Lagerung von Baustoffen/Natursteinen/Holz und Geräten auf dem Gelände. Die vorhandenen Gebäude befinden sich nicht mehr in einem zeitgemäßen Zustand und sollen daher zurückgebaut werden. Die bisherige Nutzung soll aufgegeben werden und das Gelände mit einer geordneten und geänderten Nutzungskonzept einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Grundsätzlich ist im Rahmen des Flächennutzungsplanaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchzuführen und der daraus resultierende Umweltbericht wird ein gesonderter Teil der Begründung und somit Bestandteil des Feststellungsbeschlusses über den Flächennutzungsplan.
Da im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zehnte Gewann (NOBA)“ aufgestellt wird, für den ebenfalls eine Umweltprüfung bzw. daraus resultierend ein Umweltbericht erarbeitet wird, bedient sich der Flächennutzungsplan im vorliegenden Fall dieses Umweltberichts bzw. es wird in seinen Ausführungen darauf verwiesen.
Zu 2.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen der Vorentwurf der ersten Änderung zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Begründung (jeweils Stand 06.10.2023) sowie erläuternd die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zehnte Gewann (NOBA)“ gemäß § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit von Montag, 29.01.2024 bis Donnerstag, 29.02.2024 (jeweils einschließlich) während der jeweiligen Dienststunden

• im Rathaus Hockenheim,
Fachbereich Bauen und Wohnen, Zimmer 212/213, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim,
Fax: 06205-212990
E-Mail: Stadtplanung@hockenheim.de
Dienststunden:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr

• im Rathaus Reilingen,
Bauamt, Zimmer 111
Hockenheimer Straße 1-3, 68799 Reilingen,
Fax: 06205-952210
E-Mail: bauamt@reilingen.de Dienststunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 18:30 Uhr
 
• im Rathaus Altlußheim Bauamt, Zimmer 1.13, Rathausplatz 1
68804 Altlußheim
Fax: 06205-394350
E-Mail: Bauamt@altlussheim.de
Dienststunden:
Montag, Dienstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
 
• im Rathaus Neulußheim, Bauamt, Zimmer A 13
St. Leoner Straße 5 68809 Neulußheim
Fax: 06205-394135
E-Mail: Gemeinde@neulussheim.de
Dienststunden:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
 
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Während des o. g. Auslegungszeitraums können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich beispielsweise per Brief, per E-Mail, per Fax oder während der o.g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift bei den jeweiligen Gemeinden und der Stadt Hockenheim unter den jeweils angegebenen Kontaktdaten abgegeben werden.
 
Für Hockenheim sind der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage der Stadt Hockenheim www.hockenheim.de unter der Rubrik Rathaus/Veröffentlichungen/Öffentliche Bekanntmachung hinterlegt. Die ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet während des Auslegungszeitraums von Montag, 29.01.2024 bis Donnerstag, 29.02.2024 (jeweils einschließlich) unter https://hockenheim.de/bauleitplaene/Bauleitpläne im Verfahren eingestellt und können eingesehen werden.
 
Für Reilingen sind die öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage der Gemeinde Reilingen www.reilingen.de unter News „Aus dem Rathaus“ eingestellt. Die ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet während des Auslegungszeitraums von Montag, 29.01.2024 bis Donnerstag, 29.02.2024 (jeweils einschließlich) unter https://www.reilingen.de/de/le-ben/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt und können eingesehen werden.
 
Für Altlußheim sind die öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Altlußheim unter https://www.altlussheim.de/leben-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan hinterlegt. Die ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet während des Auslegungszeitraums von Montag, 29.01.2024 bis Donnerstag, 29.02.2024 (jeweils einschließlich) eingestellt und können eingesehen werden.
 
Für Neulußheim sind die öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage der Gemeinde Neulußheim unter https://www.neulussheim.de/start-seite hinterlegt. Die ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde
Neulußheim während des Auslegungszeitraums von Montag, 29.01.2024 bis Donnerstag, 29.02.2024 (jeweils einschließlich) unter https://www.neulussheim.de/bauen-und-wohnen eingestellt und können eingesehen werden.
 
Hockenheim, den 11.01.2024
gez.
i.V. Thomas Jakob-Lichtenberg, Bürgermeister
für
Marcus Zeitler
Oberbürgermeister
Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008