Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Reinigungs-, sowie Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

[Online seit 15.01.2024]

Reinigungspflicht
Gemäß Gemeindesatzung haben Straßenanlieger die angrenzenden Gehwege und Straßenrinnen regelmäßig zu reinigen und somit von Unkraut und Unrat freizuhalten. Hierbei ist auch herabgefallendes Laub zu beseitigen - dabei spielt es keine Rolle, ob dieses von eigenen oder fremden Bäumen stammt.
 
Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eisglätte
Sämtliche Straßenanlieger haben die Gehwege bei Schneefall oder Eisglätte zu räumen und ggf. zu bestreuen. Zu den Straßenanliegern zählen hier nicht nur die Grundstücks-, sondern auch die Hauseigentümer, sowie Mieter und Pächter von bebauten und unbebauten Grundstücken (z.B. Bauplätze).

Die Gehwege müssen montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr geräumt und -  falls erforderlich - bestreut sein. Fällt nach diesen Zeiten wieder Schnee oder tritt Glätte auf, so ist nach Bedarf auch mehrmals täglich bis 21:00 Uhr zu räumen und zu streuen.
 
Der Gehweg ist in einer Breite von 1 m zu räumen bzw. zu bestreuen. Ist kein Gehweg vorhanden, ist das Räumen am Fahrbahnrand notwendig. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, weil er dort den Verkehr behindert und das Wasser bei Tauwetter nicht abfließt.
 
Nach der Schneeräumung oder bei Glatteis genügt es, wenn sogenannte abstumpfende Streumittel verwendet werden. Dazu geeignet sind Sand, Splitt oder Asche.
 
Die Verwendung von auftauenden Streumitteln wie Salz ist grundsätzlich verboten, da Bestandteile des Salzes nicht zersetzt werden und somit in der Umwelt verbleiben und Gewässer belasten. Des Weiteren schädigt das Salz Bäume und andere Pflanzen entlang von Straßen und Wegen, bei Haustieren kann es zu Entzündungen der Pfoten führen. Auch für Autos ist das Salz schädlich da es Korrosion an der Karosserie begünstigt.  Ausnahmen von dem Verbot von Streusalz gelten bei Eisregen, wobei auch hier der Einsatz so gering wie möglich zu halten ist; etwa 10-15 Gramm (ein voller Esslöffel) reichen für einen Quadratmeter. Grundsätzlich gilt: Je früher die Straße mechanisch (z.B. durch Schneeschieben) geräumt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten und die Chance, ganz auf Streumittel verzichten zu können.
 
Die vollständige Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) finden Sie hier:
https://www.reilingen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/Aktenhauptgruppe_6/Satzung_uber_die_Verpflichtung_der_Strassenanlieger.PDF
 
Wir bitten Sie Ihrer Bürgerpflicht nachzukommen und bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeindeverwaltung
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008