Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Landesfamilienpass 2024

[Online seit 09.01.2024]

Ausgabe der Gutscheinkarten 2024
 

  • Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden, schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
  • Familien, die Bürgergeld-, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

 
Der vorstehend berechtigte Personenkreis hat die Möglichkeit, einen Landesfamilienpass zu beantragen. In Verbindung mit jährlich auszugebenden Gutscheinkarten können damit verschiedene Einrichtungen unentgeltlich, bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.
Anträge auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses nimmt das Bürgerbüro, Zimmer-Nr. 109 entgegen. Dort erhalten Sie auch die Gutscheinkarten.
Bei Antragstellung von Familien, die Bürgergeld-, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsberechtigt sind oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bitten wir um Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides.
Inhaber von Landesfamilienpässen erhalten die für das Jahr 2024 gültigen Gutscheinkarten ohne neuen Antrag. Für die Aushändigung ist der Familienpass vorzulegen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008