Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren bringt zahlreiche Veränderungen

[Online seit 09.01.2024]

Die baurechtlichen Verfahren im Land sollen schneller, effizienter und bürgerfreundlicher werden. Diese Zielvorgabe vor Augen, hat der Landtag Baden-Württemberg am 8. November ein Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Es ist am 25. November 2023 in Kraft getreten und ermöglicht künftig das komplette Verfahren, vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung, medienbruchfrei digital abzuwickeln. 
 

Was ändert sich konkret?
Das Einreichen
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, sind ab sofort alle Anträge (auch im Kenntnisgabeverfahren, sowie Anträge auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung) und Bauvorlagen direkt bei der Unteren Baurechtsbehörde der Großen Kreisstadt Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim, einzureichen. Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde. 
Ab dem Jahr 2025 wird die Antragstellung rein elektronisch stattfinden. Bei der Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren setzt die Baurechtsbehörde Hockenheim auf die landeseinheitliche Lösung „ViBa-BW“ (virtuelles Bauamt Baden-Württemberg), die voraussichtlich noch im Verlauf des ersten Halbjahres 2024 implementiert werden kann. Derzeit befindet sich das virtuelle Bauamt (ViBa-BW) im Silent-Go-Live-Verfahren in Zusammenarbeit mit den HORAN-Gemeinden, Behörden und einzelnen Entwurfsverfassern. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase wird das ViBa-BW der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Hierüber wird die Untere Baurechtsbehörde Hockenheim rechtzeitig informieren. Bis zur offiziellen Einführung des virtuellen Bauamts ist daher weiterhin die Antragstellung in Papierform möglich. Formulare und Unterlagen zu Baugenehmigungsverfahren sind weiterhin über die Webseite der Gemeinde unter www.reilingen.de, Bürgerinfo -> Virtuelles Rathaus -> Formulare abrufbar.
Mit der Gesetzesänderung ist die Gemeinde auch nicht mehr für die Erstellung der Eingangsbestätigung im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens zuständig. Das übernimmt künftig die Baurechtsbehörde. 

Die Bekanntgabe
Alternativ zur Schriftform wird der Erlass baurechtlicher Entscheidungen in elektronischer Textform möglich. Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für elektronische Verwaltungsakte ermöglicht. 

Die Nachbarbeteiligung
Neu ist eine eingeschränkte Nachbarbenachrichtigung. Die Beteiligung ist auf Fälle begrenzt, in denen die Angrenzer tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Diese sogenannten „AAB-Fälle“ sind nunmehr auch im traditionellen Baugenehmigungsverfahren vom Bauherrn ausdrücklich zu beantragen. Unterbleibt das, sind die Antragsunterlagen unvollständig. 
Die Baurechtsbehörde gibt der Gemeinde künftig vor, ob und welche Angrenzer zu benachrichtigen sind. Die Benachrichtigung ist binnen fünf Arbeitstagen ab Eingang der vollständigen Unterlagen zu veranlassen. 
Entscheidungen der Baurechtsbehörde sind den Angrenzern bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können. 

Fragen zur Antragseinreichung oder der Gesetzesänderung
beantwortet die Untere Baurechtsbehörde der Stadt Hockenheim unter der Rufnummer 06205/21-2550, E-Mail baurechtsamt@hockenheim.de.
(jd)

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008