Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Einmal jährlich eine Notwendigkeit

[Online seit 10.04.2023]

Standsicherheit der Grabsteine auf dem Prüfstand

Zum Arbeitspensum des Friedhofsgärtners Christian Bosch gehört eine jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine.
Zum Arbeitspensum des Friedhofsgärtners Christian Bosch gehört eine jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine.

 

Ein Grabstein kann mehrere hundert Kilogramm wiegen. Fällt er um, wird es gefährlich. Als Friedhofträger ist die Gemeinde deshalb verpflichtet, jährlich eine Standsicherheitskontrolle zu veranlassen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe hat Friedhofsgärtner Christian Bosch übernommen, der entsprechend geschult ist und über die notwendige Qualifikation verfügt. Er war in der Osterwoche auf dem Friedhof unterwegs, um rund 1.200 Grabstellen in Augenschein zu nehmen.
Vorsicht Unfallgefahr! Ein gelber Warnhinweis klebt seither auf nur wenigen, monierten Grabsteinen, die im vorgenommenen Stresstest durch die Prüfung gefallen sind. Die Eigentümer der jeweiligen Grabstelle haben einen Monat Zeit, um den Stein von einem Steinmetz sichern zu lassen.  
Bis vor wenigen Jahren war die Überprüfung noch mit Muskelkraft erfolgt. „Das war aber eine schwammige Sache“, erinnert sich Christian Bosch. Die Gemeinde habe sich daher ein Prüfgerät angeschafft. Mit dem Kipp-Tester können alle Grabsteine, die über 50 Zentimeter hoch sind, überprüft werden. Bei dem Prüfvorgang steht Bosch seitlich neben dem Grabstein, wobei er erst seine Hände und bei Unsicherheit das Prüfgerät ansetzt. Gedrückt wird horizontal, mit 300 Newton, etwa 30 Kilogramm. Es wird nicht gerüttelt.
„Dass wir die Steine überprüfen, soll keine Schikane sein“, sagt Bosch, der froh über jeden Stein ist, der festsitzt. Auch der gelbe Hinweis an Grabsteinen sei weder unangemessen, noch rechtswidrig. „Wir sind im Rahmen unserer Verkehrssicherungspflicht angehalten, so zu handeln“. Denn wenn jemand durch einen umstürzenden Grabstein zu Schaden komme, mache sich die Gemeinde haftbar. (jd)
 

Foto: jd

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008