Die Gemeinde informiert
Alle noch offenen Restarbeiten geleistet
[Online seit 28.11.2022]
Deutlich früher als ursprünglich angenommen, können die noch offenen Tiefbauarbeiten im Neubaugebiet „Herten II“ als erledigt abgehakt werden. Noch in der Woche vor dem ersten Advent ist es der Bauunternehmung Grötz aus Gaggenau gelungen, in einem letzten Arbeitsschritt die Asphaltdeckschicht in den Hauptverkehrsachsen aufzubringen, wie auch vereinzelt die beschädigten Rinnenplatten und Randsteine zu ersetzen. Die neuen Ortsstraßen „Sandblattweg“ und „Am Feldrain“ sind wieder frei befahrbar.
Anfang November waren die Restarbeiten zur vollständigen Erschließung der östlichen Ortserweiterung im Auftrag der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Reilingen mbH angelaufen. Ein Schwerpunkt bildete zunächst die Behebung diverser Schadstellen am Abwasserkanal, sowie die Pflasterung des Fuß- und Radweges am Kornblumenweg. Zu demarkieren waren vereinzelt vor Hauszufahrten gekennzeichnete öffentliche Parkflächen. Zum Aufgabenpensum gehörte ferner das Abändern der Einfassung eines Pflanzbeetes am „Mezzagoring“. Im Verlauf dieser Ortsstraße konnten darüber hinaus auf zwei kleineren kommunalen Freiflächen von zusammen 155 Quadratmeter weitere acht Stellplätze angelegt werden, die von der KWG an Hausbewohner in der Nachbarschaft vermietet werden. Interessenten mögen sich an die Immobilienverwaltung im Rathaus (Ruf 06205/952107) wenden.
„Für die Grundstückseigentümer in dem vor fünf Jahren erschlossenen Neubaugebiet fallen keine weiteren Erschließungskosten an“, sichert Kämmerer Christian Bickle zu, der zugleich in Personalunion KWG-Geschäftsführer ist. Den Kostenaufwand für die jetzt geleisteten Restarbeiten von rund 145.000 Euro netto übernehme vollständig die KWG Reilingen mbH. (jd)
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/