Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Stationärer Blitzer nimmt Raser ins Visier

[Online seit 08.03.2022]

Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Landesstraße 546 scharf gestellt
 
Nur ein schlechter Faschingsscherz? Ganz und gar nicht. Am Faschingsdienstag ist an der Landesstraße 546 in Höhe der Reilinger Ortsrandbebauung eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Betrieb gegangen. Sie hat die Raser in beiden Fahrtrichtungen im Visier, die den Anwohnern das Leben schwer machen. Denn die bis an die Landesstraße heranreichende Wohnbebauung ist bekanntermaßen einer unverhältnismäßig hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Für die Anschaffungskosten kommen die Große Kreisstadt Hockenheim und die Gemeinde Reilingen anteilig auf.
Für die Inbetriebnahme benötigten die Techniker der Hessischen Vitronic Bildverarbeitungssysteme GmbH lediglich einen halben Arbeitstag. Dabei wurde das Gehäuse der stationären Poliscansäule zusammengebaut und auf dem vorbereiteten Fundamentsockel fest verankert. Für die Stromzufuhr hatte schon im Vorfeld die Wieslocher Waibel Elektroanlagen GmbH gesorgt. Abschließende Testserien fielen erwartungsgemäß beanstandungsfrei aus.
„Damit die Messergebnisse der Blitzeranlage gerichtsfest verwertet werden können,  müssen bei Standort und eingesetzter Technik gewisse gesetzliche Rahmenvorgaben eingehalten werden“, weiß Ordnungsamtsleiter Allen Baothavixay vom kommunalen Ordnungsamt. Er war tagsüber vor Ort und begleitete den Aufstellungsprozess bis hin zur Scharfschaltung der Anlage. Wann konkret der eigentliche Messbetrieb anläuft, ist noch einer Zertifizierung der Mitarbeiter des Hockenheimer Ordnungsamtes abhängig.
 

Vor Inbetriebnahme werden die Poliscan-Messsysteme getestet. Sie überwachen gleichzeitig beide Fahrstreifen.
Vor Inbetriebnahme werden die Poliscan-Messsysteme getestet. Sie überwachen gleichzeitig beide Fahrstreifen.

Eine Maßnahme des kommunalen Lärmaktionsplans
 
Die Handlungsinitiative zur Verkehrsüberwachung war von der Gemeinde Reilingen ausgegangen. „Keineswegs mit der Absicht, unsere Gemeindekasse zu füllen“, versichert Bürgermeister Stefan Weisbrod. Ohnehin sei die Sanktionierung der Tempoüberschreitungen eine alleinige Aufgabe der Unteren Verkehrsbehörde, und eventuelle Bußgelder nähme ausschließlich die Große Kreisstadt ein. Den Anstoß habe ein Lärmaktionsplan gegeben, dessen Aufstellung für die Gemeinden auf Grundlage einer schon 2002 erlassenen EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtend gewesen sei.
Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Zugleich sollen aber auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. In dem von der Gemeinde Reilingen erarbeiteten Maßnahmenkatalog, der übrigens alle fünf Jahre modifiziert werden soll, ist unter anderem die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der L 546 beschrieben.  Sie soll dazu beitragen, die unverhältnismäßig hohe Lärmbelastung für die an die Landesstraße heranreichende Wohnbebauung signifikant zu reduzieren. Denn nach letzten Erhebungen sind auf diesem Streckenabschnitt täglich bis zu 12.000 Fahrzeuge unterwegs, allzu oft mit überhöhter Geschwindigkeit. Dadurch werden regelmäßig die zulässigen Lärmobergrenzen überschritten.
Für den besagten Straßensektor gilt bislang immer noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometern. Allerdings bemüht sich die Gemeinde schon einige Zeit darum, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit weiter auf 60 Stundenkilometer abgesenkt wird. Eine Entscheidung von Straßenverkehrsbehörde und Regierungspräsidium steht allerdings noch aus. (jd)
 
Fotos: Gemeinde
 

Reilingen erhält seine erste stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Techniker haben am Fastnachtdienstag die Blitzersäule aufgestellt.
Reilingen erhält seine erste stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Techniker haben am Fastnachtdienstag die Blitzersäule aufgestellt.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008