Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Klarstellung Thema "Zum Schutz des Storchs: Hunde an die Leine"

[Online seit 02.03.2022]

Bezüglich unseres Pressetextes zum Thema „Hunde im Storchenschutzgebiet“ kommt es vermehrt zu Nachfragen, da der Satz „Daher sollten grundsätzlich nur Hunde von der Leine, die problemlos zurückgerufen werden können.“ zu Missverständnissen geführt hat.

Dieser Satz bezieht sich nicht auf die Storchenschutzgebiete.

Gemäß Polizeiverordnung sind im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Im Schutzgebiet zur Wiederansiedelung des Weißstorches müssen in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Juli alle Hunde an der Leine geführt werden. Das Gebiet wird begrenzt auf die Gewanne Kisselwiesen, Fröschau, Wörsch, Steinhorst sowie Hinterm Schloss.

Scheinbar sind sich auch viele Hundebesitzer nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre "Notdurft" weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen und ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht. So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008