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Die Gemeinde informiert

Zahl der Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis hat die 300.000er Marke überschritten

[Online seit 31.05.2021]

Impfzentren-Leiter Christoph Schulze appelliert, gebuchte Termine nicht einfach verstreichen zu lassen, sondern abzusagen

Am Pfingstwochenende wurde durch eines der drei Impfzentren, die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis im Auftrag des Landes Baden-Württemberg betreibt, die 300.000 Impfung verabreicht. Exakt 204.461 Personen haben über die drei Impfzentren und die Mobilen Impfteams (MIT) mittlerweile ihre Erstimpfung erhalten sowie 99.497 Personen ihre Zweitimpfung (Stand: 24. Mai abends). Letztere gelten als „durchgeimpft“ und mit einem guten Schutz gegen einen schwereren Covid-19-Infektionsverlauf ausgestattet. Die insgesamt 303.958 verabreichten Impfdosen verteilen sich auf die Vakzine der Hersteller Biontech/Pfizer (216.472), AstraZeneca (45.766) und Moderna (41.720).

In der Gesamtzahl der knapp 304.000 Impfungen sind auch diejenigen enthalten, die durch die Mobilen Impfteams (MIT) durchgeführt wurden – insgesamt waren das bislang 47.692. Erst vor rund drei Wochen hatte Landrat Stefan Dallinger einem Impfling zur 250.000 Impfung gratuliert. „In den vergangenen acht Tagen haben wir im Zentralen Impfzentrum (ZIZ) in Heidelberg, in den beiden Kreisimpfzentren (KIZ) in Weinheim und Sinsheim sowie über die Mobilen Impfteams (MIT) ziemlich genau 20.000 Impfungen verabreicht“, informiert der ärztliche Leiter der Impfzentren, Christoph Schulze. Damit sei man allerdings weiterhin nicht bei einer Maximalauslastung angelangt. Die vom baden-württembergischen Sozialministerium am Samstag veröffentlichte Mitteilung, dass kaum noch Ersttermine vergeben werden können, weil die ins Land gelieferten Impfdosen für die Zweitimpfungen gebraucht werden, treffe leider auch auf den Rhein-Neckar-Kreis zu.

Umso wichtiger ist es, dass Personen, die anderweitig – etwa in einer Arztpraxis – einen Impftermin vereinbart oder wahrgenommen haben, ihren gebuchten Termin im Impfzentrum stornieren, sofern sie wissen, dass sie ihn nicht wahrnehmen werden. „Bitte lassen Sie Ihren gebuchten Termin nicht einfach verstreichen, denn anderenfalls werden so eigentlich freie Termine blockiert“, appelliert Schulze.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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Jahr 2008