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Die Gemeinde informiert

Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis konstant unter 50

[Online seit 28.05.2021]

Weitere Lockerungen ab Sonntag, 30. Mai, möglich / Treffen mit bis zu 10 Personen erlaubt sowie Einkaufen ohne Termin und Nachweis möglich

Im Rhein-Neckar-Kreis könnten ab Sonntag, 30. Mai, weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen greifen. Voraussetzung dafür ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz auch am morgigen Samstag – und somit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen – unter 50 liegt. Sollte dieser Grenzwert morgen nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) erneut unterschritten worden sein, wird dies noch am selben Tag vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises auf der Homepage öffentlich bekanntgemacht (www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen). Die Inzidenzwerte der letzten vier Tage inklusive dem heutigen Freitag lagen bei 48,5 (25. Mai), 42,3 (26. Mai), 33,2 (27. Mai) und 32,1 (28. Mai).

In diesem Fall gelten ab Sonntag, 30. Mai, im gesamten Landkreis folgende neuen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

  • Treffen: Im privaten und öffentlichen Raum sind Treffen mit bis zu 10 Person aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen ebenfalls nicht zur Gesamtpersonenzahl dazu.
  • Einkaufen: Dies ist dann ohne vorherige Terminvereinbarung oder einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung möglich. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und eine begrenzte Kundenzahl, die sich nach der Größe der Verkaufsfläche richtet. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.
  • Freizeit: Außerdem gibt es Lockerungen bei Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Besucherinnen und Besucher sollten sich am besten vorab auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen zu den dort geltenden Vorgaben erkundigen.


Weiterhin bestehende Regelungen

Darüber hinaus gelten im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin die Regelungen der sogenannten Öffnungsstufe 1, die am 19. Mai 2021 in Kraft getreten sind:

  • Gastronomiebetriebe dürfen innen und außen zwischen 6 und 21 Uhr öffnen
  • Öffnung von Hotels bzw. Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen)
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (zum Beispiel Minigolfanlagen, Bootsverleih) für kleine Gruppen
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen
  • Öffnung von Außenbereichen von Bädern


Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen gibt es Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung). Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/. Dort finden sich ebenfalls die verschiedenen Öffnungsstufen für Stadt- und Landkreise.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008