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Die Gemeinde informiert

Mikrozensus 2021 - Start in Baden-Württemberg

[Online seit 18.01.2021]

Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich


Am 11.Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hier für alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein% der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchführung des Mikrozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschenleben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen.



Foto: Bundesministerium
Foto: Bundesministerium

Was ist der Mikrozensus?


Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem% der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1.000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für Meldungen wie »Abhängigkeit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen gesunken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Württemberg erfolgen aus EU-28-Staaten«.

Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben.

Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen(englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.


Wie läuft die Befragung ab?

Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.


Weitere Informationen
Erhebungsporta/Mikrozensusl: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#t1JaZlbFQq2RsbqU/unterstuetzte-statistiken/bevoelkerung-private-haushalte/private-haushalte/mikrozensus
Ergebnisse des Mikrozensus Baden-Württemberg https://www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus/Ergebnisse.jsp

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2008