Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Große Tafeln statt kleiner Plakate

[Online seit 05.01.2021]

Wahlwerbung soll sich weitgehend auf Schwerpunkte beschränken
 
Gleich drei Wahlen sind im Kalenderjahr 2021 angesetzt. Am 14. März steht die Landtagswahl an, eine Woche später am 21. März wählt Reilingen seinen Bürgermeister/-in und voraussichtlich am 26. September wird die Bundestagswahl stattfinden. Die Gemeinde bietet den Kandidaten/-innen, Parteien und Wählervereinigungen wieder die Möglichkeit, an zentralen Standorten im Ort für sich zu werben. Sie hat in diesen Tagen 14 Sammeltafeln à 2 mal 5 Meter zum Aufhängen von Wahlplakaten aufgestellt. Dort dürfen die Wahlbewerber/-innen frühestens 10 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin maximal ein Plakat je Standort aushängen.
Damit die Wahlwerbung nicht ausufert und sich eine Plakatflut in den Ortsstraßen breit macht, hat der Gemeinderat zuletzt im Juli 2013 entsprechende Richtlinien neu gefasst. Demnach haben politische Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelbewerber/-innen Anspruch auf das Aufstellen von bis zu 30 Wahlplakaten DIN A 1. Die Plakate, die an den Sammel-Anschlagtafeln angebracht sind, eingeschlossen.
Vor dem Wahltag wird die Plakattafel vor der Friedrich-von-Schiller-Schule an der Wilhelmstraße abgebaut, um jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild vor dem Wahllokal zu vermeiden.
Bestimmte Standorte sind für Wahlplakate tabu. Sie sind außerhalb geschlossener Ortslagen und den drei Ortseingängen genauso unzulässig, wie im Umfeld von Rathaus, Franz-Riegler-Haus, Feuerwehrgerätehaus und Kirchen. Sondergroßflächenplakate bleiben auf zwei Standorte am Sportplatz und an der Einmündung „Alter Rottweg“/“Hockenheimer Straße“ beschränkt. (jd)
 
Foto: Gemeinde


Der Reilinger Bauhof stellt die Plakatwände auf.
Foto: Gemeinde
Der Reilinger Bauhof stellt die Plakatwände auf.
Foto: Gemeinde

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008