Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ab 30. November länger erreichbar

[Online seit 23.11.2020]

Das Infotelefon für Fragen rund um das Coronavirus, welches das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, bereits seit Februar geschaltet hat, ist ab Montag, 30. November, wieder länger besetzt. Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg erreichen ab diesem Datum unter der Telefonnummer 06221/522-1881 montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr und am Wochenende von 9 bis 16 Uhr die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes.

„Durch die wieder stark angestiegenen Fallzahlen und das erhöhte Anrufaufkommen haben wir uns für eine personelle Aufstockung und eine Ausweitung der Zeiten unserer Corona-Hotline entschieden. Inzwischen rund 100.000 Anrufe unterstreichen die Wichtigkeit dieser Einrichtung als Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt Landrat Stefan Dallinger, der sich ausdrücklich bei allen Mitarbeitenden im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis für ihren Einsatz bedankt.
Unter der Servicenummer 06221/522-1881 berät das Gesundheitsamt unter anderem in den Fragen, für wen und wann eine Testung auf das Virus sinnvoll ist. Alle Personen, die über das Gesundheitsamt getestet werden wollen, müssen nach wie vor die Telefonhotline anrufen. Im Rahmen eines Gesprächs und einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Anschließend erhält die Person einen Code und einen Termin bei einem Testzentrum.

Weitere Infos zum Thema gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus. Hier findet sich auch ein Schaubild zur Selbsteinschätzung des Infektionsrisikos für Verdachtsfälle.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008