Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

[Online seit 23.04.2024]


 Aufgrund von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Reilingen in seiner Sitzung am 15.04.2024 folgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:
 

§ 1

Anordnung des Besonderen Vorkaufsrechts

 
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gewerbegebiete „Hägebüch I + II“ steht der Gemeinde Reilingen im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für diesen Bereich ein Besonderes Vorkaufsrecht zu.
 

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich
 
Der Geltungsbereich erstreckt sich über folgende Flurstücke auf Reilinger Gemarkung:
1093/1, 1093, 1090, 1087, 1082/1, 1082, 1072/1, 1072, 1064, 6801/1, 6801/2, 6801, 6802, 6803, 6804, 6805, 6794, 6795, 6796, 6797, 6798, 6799, 6787, 6788, 6789, 6789/1, 6790, 6791, 6792, 6792/1, 6792/2, 6775, 6775/1, 6401, 6779/1, 6783/2, 6783, 6784, 6784/3, 6784/4, 6783/1, 6784/1, 6784/2, 6782, 1128/1, 6781, 6781/1, 1128/4, 6401/2, 6397, 6398, 926/60, 926/52, 1146/2, 926/56, 1146/3, 1146/4, 926/57, 926/89, 926/55, 926/38, 926/40, 926/75, 6774/1, 6774/2, 6774/3, 6774/4, 6774, 6774/6, 6774/5, 6396, 6390/1, 6390, 6391, 1142/2, 1142, 6392, 6392/1, 6393, 1141, 1141/1, 6396/1, 6396/2
 
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ist außerdem im Abgrenzungsplan vom 03.04.2024, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.
 

§ 3

Inkrafttreten

 
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
 
 
Reilingen, den 22.04.2024
 
 
gez. Stefan Weisbrod
Bürgermeister
 
 
Hinweis nach § 4 Abs. 4 S. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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