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Auch im Gymnasium ging es streng zu! (Aus der Schulordnung von 1914) (Teil 1)

[Online seit 03.07.2017]

Wenn wir heute ein Reilinger Konfirmationsbild (so etwa um 1932) betrachten, so fallen uns die großen Hüte der Buben auf. Sie tragen auch ein Sträußchen an der Jacke, ebenso wie die Mädchen sich mit einem weißen Sträußchen und einem entsprechenden Kränzchen im Haar dem Fotografen stellen. Warum trägt der Junge (Werner Hoffmann ,geboren 1918, Sohn des Müllers, fast in der Bildmitte) aber eine besondere Mütze? Er durfte eine „höhere Lehranstalt“  besuchen, und die Gymnasiasten trugen als Auszeichnung eine solche Mütze. Nur ganz wenige Jungen konnten eine solche Schule besuchen, denn es kostete Schulgeld, und nur wenige Reilinger Bürger waren so begütert wie sein Vater, der  Schlossmühlenbesitzer Martin Hoffmann (1868 – 1948).
Streng waren damals die Sitten im Gymnasium. Einige Punkte aus der Satzung eines bayrischen Gymnasiums von Bayern will ich hier wiedergeben:  
(Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, Dr. von Knilling, München, 3. Mai 1914):

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Die Schüler haben innerhalb und außerhalb der Schule den Anforderungen der Religiosität,, des Anstands und der guten Sitte zu genügen und jede Kundgabe roher, unehrlicher und unsittlicher Gesinnung sich zu enthalten.

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Die Schüler haben sich stets in ordentlicher Kleidung rechtzeitig… zum Unterricht einzufinden. Gegenstände, welche zur Störung des Unterrichts Anlass geben, dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden.

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Schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der Schulräume und ihrer Einrichtungsgegenstände zieht einen Schadenersatz und Bestrafung nach sich.

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Die Schüler haben die Bestimmungen ihres Bekenntnisses über den Besuch des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen zu folgen. Die katholischen Schüler haben an Sonn- und Feiertagen den Schulgottesdienst zu besuchen. Die protestantischen  Schüler (diePfalz war bayrisch!) sollen an Sonn- und Feiertagen den Gottesdienst regelmäßig besuchen. Die israelitischen Schüler haben an den Sabbathen und Feiertagen an denen ein Unterricht nicht stattfindet oder an denen sie vom Unterrichte befreit sind, den für sie in Betracht kommenden Gottesdienst zu besuchen.

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Den Schülern ist  der nähere  Umgang mit Personen, die geeignet sind, einen verderblichen Einfluss auf sie einzuüben, verboten. Zu vorgerückter Abendzeit oder während der Nacht dürfen die Schüler nicht außerhalb der Wohnung verweilen.

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Das Rauchen wird sämtlichen Schülern aus gesundheitlichen Gründen widerraten; untersagt ist es den drei oberen Klassen im Anstaltsbereich und auf der Straße, den Schülern der übrigen Klassen in der Öffentlichkeit überhaupt. Ebenso wird dem Genuss   geistiger Getränke widerraten.

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In Begleitung Erwachsener ist den Schülern der Besuch von Gasthäusern gestattet. Zusammenkünfte zu Kneipereien und Trinkgelagen, sind den Schülern untersagt.

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Die Abhaltung von Schülertanzkursen ist nur für Schüler der neunten Klasse statthaft und bedarf der Genehmigung des Anstaltsvorstandes.

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Während der Ferien haben die Schüler alles zu vermeiden, was sich nach verständigem Ermessen mit der Zugehörigkeit zu einer höheren Lehranstalt nicht verträgt.

 

Philipp Bickle/Foto: Ph. Bickle

Jahrgang 1918 mit Annemarie Christ verh. Sommer (rechts außen) und Werner Hoffmann mit Schülermütze (Bildmitte)
Jahrgang 1918 mit Annemarie Christ verh. Sommer (rechts außen) und Werner Hoffmann mit Schülermütze (Bildmitte)

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