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Wie man sich 1940 auf den Fliegerangriff sorglich vorbereitete!

[Online seit 19.09.2022]

Das Haus meines Schwiegervaters in Mannheim (1943) ausgebombt und ausgebrannt.
Das Haus meines Schwiegervaters in Mannheim (1943) ausgebombt und ausgebrannt.

Die gesetzlichen Grundlagen wurden am 30.11.1940 vom Ministerrat für die Reichsverteidigung einer erlassene Kriegssachschadenverordnung fertig gestellt.  
Ein gewissenhafter Haushaltungsvorstand wird  rechtzeitig Vorsorge treffen und über sein Eigentum (bewegliches) ein Verzeichnis mit Wertangaben anlegen.

Man lege drei Ausfertigungen an:
1    zur Mitnahme im Luftschutzkoffer
1  zur Hinterlegung: Bank, Sparkasse, Notar
1 zur Sicherstellung bei Verwandten usw. in luftgefahrfreien Gebieten des Reiches

„Jedem Volksgenossen, dem durch Kriegsereignisse ein Schaden widerfährt, bekommt ein Rechtsanspruch auf Entschädigung durch das Reich eingeräumt. Ersatzleistung wird in Natur oder in Geld gewährt.
Bei  der Ermittlung der Schadenshöhe ist als Ausgangspunkt die  Höhe der Wiederbeschaffungs-  oder Wiederherstellungskosten entscheidend. Der Entschädigungsanspruch ist vererblich.
Material, das zu wissenschaftlicher, künstlerischer oder sonstiger geistiger Tätigkeit benötigt wird ( Arbeitsgeräte, Fachbücherei, Urkunden und andere Sammlungen  ….  Oder geistige Erzeugnisse (Doktorarbeiten; Manuskripte….) finden bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe Berücksichtigung.


Anträge auf Entschädigung sind an die Gemeindebehörde des Heimatortes zu richten. Wer infolge Totalschadens umquartiert wurde, erhält von der Heimatgemeinde eine Abreisebescheinigung auf Grund dieser bekommt er an dem neuen Aufenthaltsort zur Deckung seiner ersten Bedürfnisse Leistungen entsprechend dem Familienunterhalt. Der Entschädigungsantrag kann dann (unter Beifügung dieses Verzeichnisses) über die Aufnahmegemeinde oder direkt an die Heimatgemeinde gesandt werden. Die Feststellungsbehörde des Aufenthaltsortes kann in diesem Falle Vorauszahlungen (Vorschüsse) gewähren.

Erste Hilfsmaßnahmen
Luftschutzpolizei werden sofort an der NSDAP („Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“), der Polizei und der Gemeindebehörde veranlasst. Es wird dringend angeraten, dass sich stets durch Politische Leiter, Polizeibeamte oder Amtsträger der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) und des RLB (Reichsluftschutzbund) beraten bzw. geleiten zu lassen. Es ist jedem freigestellt, nach Bombenschäden sich bei Verwandten usw. vorläufige Unterkunft selbst zu verschaffen. Wenn irgend möglich melde man sich zuvor bei der Sammelstelle zwecks Empfangs von Ausweiskarten für Lebensmittelbezug, bevorzugte Abfertigung bei Behörden usw., Bezugsscheine und Ersatz notwendiger Kleidung und  dgl. Quartiere werden von der Sammelstelle angewiesen, wo auch nötigenfalls alles weitere veranlasst wird.

Volksgenossen!
Vorsorge treffen hat noch niemanden geschadet. Trifft dich unversehens ein hartes Schicksal, so wisse helfende Hände um dich geschart sind. Zeige auch in ernster und bitterer Lage: H e r z –H a l t u n g   und M u t !
Und hilf auch Du, wenn es andere trifft!

Quelle:“Mein Eigentum, Inventar-Verzeichnis für den Notfall“, Entwurf und Inhalt: Egon Artur Schmidt, Berlin /  Verlag: Hermann  Gros  Berlin  C 2. Amtlich geprüft!  o.J.                                  
Philipp Bickle

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