Was sonst noch interessiert
Im Zuge der Cannabislegalisierung möchten wir über die geltenden Regelungen informieren
[Online seit 09.04.2024]
Seit 1. April 2024 ist der private Eigenanbau von Cannabis möglich.
Voraussetzungen
- Die Person hat das 18. Lebensjahr vollendet und
- hat mindestens sechs Monate einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Privater Eigenanbau
- Erwachsene Personen dürfen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zweck des Eigenkonsums anbauen.
- Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Kinder, Jugendliche und Dritte vor einem unbefugten Cannabiszugriff zu schützen.
Besitzvorschriften
- Maximal 50 g getrocknetes Cannabis darf eine erwachsene Person zu Hause besitzen.
- Maximal 25 g darf eine erwachsene Person im öffentlichen Raum besitzen und mit sich führen.
Öffentlicher Konsum
Der Konsum von Cannabis ist untersagt:
- in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren,
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr,
- in Sichtweite (weniger als 100 m) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten,
- in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen
Ab 1. Juli 2024 ist auch der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich.
(Nähere Informationen hierzu folgen).