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Neues Verpackungsgesetz stärkt Recycling und Mehrweg

[Online seit 10.04.2017]

Elektrokleingeräte-Rücknahme-Verweigerern drohen 100.000 Euro Bußgeld
Im März 2017 hat der Bundestag dem Verpackungsgesetz zugestimmt. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen. Ob Wertstofftonnen eingeführt werden, können die Kommunen entscheiden.
Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.
Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird.
Seit Oktober 2015 müssen auch Online-Händler Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Kleine Geräte müssen sogar zurückgenommen werden, wenn der Verbraucher kein neues Gerät kauft. Diese Pflicht hat der Gesetzgeber nun konkretisiert. Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beabsichtigt, ein dichtes Sammelnetz für alte Elektrogeräte zu schaffen und faire Regelungen zur Rücknahme, die von den Bundesländern effektiv vollzogen werden können.
Weitere Informationen zum ElektroG finden Sie auch unter www.elektrog.de.

Weitere Informationen

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Archiv- Umweltberichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Umwelt nachlesen.

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Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund