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Reparatur von Haushaltsgeräten

[Online seit 07.07.2020]

Wenn Föhne, Wasserkocher oder Rasierapparate streiken, ist guter Rat teuer: Denn häufig bekommen Kunden zu hören, dass sich eine Reparatur nicht lohne. Verklebte Gehäuse, fest verbaute Akkus oder überteuerte Ersatzteile verhindern eine Instandsetzung. So wird selbst das Reparieren in Eigenregie unmöglich gemacht, auch weil oft Reparaturanleitungen fehlen. Wie es um die Reparaturfreundlichkeit von Haushaltsgeräten wirklich bestellt ist, wollte die Verbraucherzentrale NRW genauer wissen. Dazu sollten 31 Hersteller, die 45 Marken repräsentieren, beantworten, ob drei wesentliche Anforderungen erfüllt sind, damit defekte Geräte möglichst leicht wieder instandgesetzt werden können:

1) Hersteller sollten Reparaturanleitungen nicht nur für freie Werkstätten, sondern auch für alle Verbraucher zugänglich machen.
2) Ersatzteile müssen außer für eigene Vertragswerkstätten auch für freie Werkstätten und ehrenamtliche Repair-Cafés verfügbar sein.
3) Die Gehäuse aller Geräte sollten sich mit handelsüblichem oder gar ohne Werkzeug leicht öffnen lassen. Außen vor bleiben Verklickungen und Verklebungen von Gehäusen sowie der Einsatz von Spezialwerkzeug.

19 Hersteller (26 Marken), die Produkte vom Toaster bis zur Waschmaschine anbieten, gaben Auskunft: darunter bekannte wie Grundig und Philips, aber auch kleinere Marken wie Cloer und Melitta. Die Lidl-Eigenmarke Silvercrest und Oral B von Braun antworteten mit informellem Schreiben. 17 Marken, darunter Samsung und Gorenje, ignorierten die Anfrage. Ergebnis: Nur eine Marke, nämlich Cloer, gibt an, alle drei Voraussetzungen zu erfüllen. Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, sagt der Elektrogerätehersteller, seien leicht zu öffnen; Reparaturanleitungen und Ersatzteile würden an Werkstätten UND Verbraucher ausgegeben. Bei den anderen 25 Marken, schreibt die Verbraucherzentrale NRW, müsse man Abstriche machen. Das gelte vor allem im Fall der Reparaturanleitung. 19 von 26 Marken stellen ihre nur Vertragswerkstätten zur Verfügung. Massive Probleme zeigen sich dabei, das Gehäuse zu öffnen, insbesondere bei Kleingeräten wie Föhnen, Bügeleisen oder Toastern. Nur neun von 19 Kleingerätemarken lassen sich leicht öffnen. Zehn Marken melden, schwierig bis gar nicht zu öffnende Produkte im Sortiment zu haben.

Besonders ärgerte die Verbraucherschützer, dass einige Hersteller einräumen, zum Teil ausschließlich Geräte zu offerieren, die sich nicht öffnen lassen, ohne kaputt zu gehen. „Hier tut sich Grundig negativ hervor.“ Die Firma vertreibe derart hergestellte Geräte aus acht Kategorien, heißt es in der Studie. Und beim Konkurrenten Philips seien davon Föhne, Wasserkocher, Toaster, elektrische Zahnbürsten und Rasierapparate betroffen.
Immerhin: Besser ist der Zugang zu Ersatzteilen geregelt. 18 von 26 Marken liefern sie grundsätzlich auch an freie Werkstätten und Verbraucher. Kaum Probleme gibt es in diesem Punkt bei Großgeräten. Unter den Kleingeräten liefern Grundig und Philips keine Ersatzteile für diejenigen Produkte aus, deren Gehäuse nicht zu öffnen sind. Eine Reparatur ist damit bei diesen Produkten ausgeschlossen. Auch Lidl mit Silvercrest und Oral B von Braun schließen eine Reparatur durch freie Anbieter oder handwerklich begabte Kunden aus. Hilfe leisten kann so allenfalls eine Vertragswerkstatt.
von Tim Bartels, Umweltbriefe
Quellen und weitere Infos: http://www.umweltbriefe.de

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Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

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